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Substitution in Apotheken

Apotheker, Kassen und Hersteller streiten um Biosimilars-Austausch

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) lehnen in einer Stellungnahme die Austauschpflicht von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln durch Apotheken ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im April ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) eingeleitet.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 19.05.2022  15:30 Uhr

Risiko beim Einsatz von Rabattverträgen

Zudem wird in der Stellungnahme eine »Überschreitung des gesetzgeberischen Auftrags an den G-BA« kritisiert. »Der Maßgabe des GSAV folgend, sind vom G-BA allein wirkstoffspezifische Hinweise zur Austauschbarkeit zu geben«, heißt es von Seiten der ABDA. Aussagen des G-BA hinsichtlich der von den Apotheken bei der substitutionsbedingten Abgabe von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln zu erbringenden Zusatzleistungen würde die durch den Gesetzgeber übertragene Kompetenz des G-BA überschreiten.

Die ABDA sieht weiterhin das Risiko, dass die durch die vorgesehene Möglichkeit des Austauschs von Biologika in einem versorgungssensiblen Bereich der Einsatz von Rabattverträgen zur Steuerung der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen befördert werde. »Es drohen negative Konsequenzen für die Breite und die Verlässlichkeit des Angebots, wie sie zunehmend schon im ‚klassischen‘ Generikabereich anzutreffen sind«, warnen ABDA und AMK.

Herstellerverbände warnen vor Folgekosten und schlechterer Versorgung

Ähnlich sehen das die Verbände der pharmazeutischen Industrie. In einem gemeinsamen Statement sprechen sich der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), die AG Pro Biosimilars und der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) gegen die Apotheken-Substitution aus. Die Therapieentscheidung, hochkomplexe Moleküle wie Biopharmazeutika einzusetzen, gehöre in die Hände von Ärztinnen und Ärzten und darf nicht im Nachhinein aufgeweicht werden, so die Verbände. Ohnehin werde der Austausch nicht benötigt, weil Ärzte bereits jetzt verpflichtet sind, bei der Biologika-Verordnung Einsparpotenziale zu heben und in vielen Fällen schon Rabattverträge vorliegen. »Ein automatischer Austausch in der Apotheke mobilisiert daher langfristig kaum weitere Wirtschaftlichkeitsreserven. Vielmehr führt dies in den Apotheken zu einem Mehraufwand durch mehr Abstimmungsprozesse zwischen Apotheke und Arzt. Zudem birgt ein Präparatewechsel die Gefahr von Medikationsfehlern, er gefährdet den Therapieerfolg und wirkt sich letztlich negativ auf die Kosten im Gesundheitssystem aus«, so die Herstellerverbände.

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