| Ev Tebroke |
| 10.12.2025 08:00 Uhr |
Den stationären Apotheken, die neben den großen Versendern nun auch Drogeriemärkte wie dm als Konkurrenten im OTC-Markt hinnehmen müssen, dürften die Entwicklungen auf Amazon angesichts dessen Marktmacht zusätzliche Sorgen bereiten.
Kurzfristig schien die Konkurrenz über den Platzhirschen zunächst gebannt. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2025 wurde der Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon Deutschland wurde Ende April 2025 eingestellt. Versandapotheken hatten vorübergehend den Vertrieb gestoppt, weil der BGH einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt hatte.
Demnach müssen Versandapotheken zunächst eine Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden über die Datenverarbeitung einholen, wenn sie OTC-Arzneimittel über die Plattform verkaufen möchten. Denn Bestelldaten wie Name, Lieferadresse und Informationen zur Medikation sind Gesundheitsdaten im Sinne des Datenschutzes.
Bereits einen Monat später sahen die Versender jedoch die Datenschutzhürden aus ihrer Sicht als gelöst: Amazon hat eine Checkbox eingeführt, bei der Kunden vor Abschluss des OTC-Kaufes ihre Einwilligung für die Verarbeitung ihrer Daten geben müssen. Ob dies allerdings tatsächlich ausreicht, um die Zusammenarbeit von Apotheken und Amazon zu legitimieren, könnte womöglich bald ein weiteres Verfahren klären.
In den USA agiert Amazon schon länger als Player im Gesundheitsmarkt. Zuletzt hatte Amazon Pharmacy ein Kiosksystem in Arztpraxen angekündigt, über den Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Auswahl gängiger Medikamente beziehen sollen können.
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