Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Gutachten Udo Di Fabio

Apothekenreform verletzt Grundrechte

Kann der Gesetzgeber die Präsenzpflicht eines Apothekers einfach so aufheben oder hat er Grenzen? Professor Udo Di Fabio kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Schluss: So einfach geht es nicht. Die Ergebnisse seiner Analyse stellte er heute beim DAV-Wirtschaftsforum in Potsdam vor.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 23.04.2024  18:00 Uhr

Um dem Apothekensterben entgegenzuwirken, hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vor, sogenannte Light Apotheken einzuführen, in denen statt approbierten Apothekern PTA stehen. Ob der Gesetzgeber die Präsenzpflicht aber einfach so lockern kann, untersuchte Professor Udo Di Fabio, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, im Rahmen eines Rechtsgutachtens im Auftrag der ABDA.

Grundsätzlich gilt die kontrollierte Abgabe von Arzneimitteln als eine Basis im deutschen Gesundheitssystem. Und der Staat hat die Pflicht, diese zu schützen. Das ergibt sich laut Di Fabio bereits aus dem Grundgesetz, in dem der Staat das Leben sowie die körperliche Unversehrtheit seiner Bürgerinnen und Bürger gewähren muss.

Gestaltungsspielraum hat Grenzen

Um die Arzneimittelsicherheit zu fördern, habe der Gesetzgeber sogar einen Verfassungsauftrag, so der Jurist. Es bleibe jedoch ein gewisser Gestaltungsspielraum. Allerdings habe auch der seine Grenzen. Der Schutz der Menschen dürfe dabei genauso wenig auf dem Spiel stehen wie die freie berufliche Selbstbestimmung der Apothekerinnen und Apotheker. Praktisch muss der Eingriff in die Berufsbelange der Apothekerinnen und Apotheker also verhältnismäßig sein oder aber einem höheren Gemeinwohl dienen.

Hierzulande hat sich Di Fabio zufolge das Leitbild des sogenannten Präsenzapothekers etabliert. Denn die fachliche Beratung sowie die Kontrolle in der Apotheke erfordern die Qualifikation eines Pharmaziestudiums. Folglich könne auch die Abgabe von Arzneimitteln nur durch eine Apothekerin oder einen Apotheker erfolgen. Und das wiederum setze physische Anwesenheit voraus, so der Rechtsexperte und Hochschullehrer an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Konsequenzen verantworten

Laut Gutachten folgt das Präsenzgebot dem Prinzip persönlicher pharmazeutischer Verantwortung. Der Gesetzgeber kann dieses Berufsbild demnach nur verändern, wenn er dies entsprechend begründet. Andernfalls wäre es als ein Eingriff in die Berufsfreiheit zu werten, so Di Fabio. Auch das existierende Mehrbesitzverbot ziele in die Richtung pharmazeutischer Verantwortung, bekräftige diese sogar. Ein Apotheker darf bis zu drei Filialapotheken leiten, die in räumlicher Nähe zueinander liegen müssen.

Rund um die Präsenzpflicht ist seiner Ansicht nach ein »gesetzlich außerordentlich dicht regulierter Beruf« entstanden. Der Jurist denkt neben dem Abgabemonopol da etwa an die Anforderungen an Betriebsräume, die »kennzeichnend und substanziell« für das gesetzlich gefasste Berufsbild Präsenzapothekers sind.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa