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Gutachten Udo Di Fabio

Apothekenreform verletzt Grundrechte

Kann der Gesetzgeber die Präsenzpflicht eines Apothekers einfach so aufheben oder hat er Grenzen? Professor Udo Di Fabio kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Schluss: So einfach geht es nicht. Die Ergebnisse seiner Analyse stellte er heute beim DAV-Wirtschaftsforum in Potsdam vor.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 23.04.2024  18:00 Uhr

Gesetzgeber muss Abhilfe schaffen

Greift nun aber der Gesetzgeber in die Berufsbedingungen ein, ist nach Auffassung des Juristen der Tatbestand einer regulatorischen Ingerenz erfüllt. Das bedeutet: Er schafft durch sein Verhalten eine Gefahr. Und in dem Fall muss er dann auch die Konsequenzen verantworten. Mit anderen Worten: Jeder gesetzgeberische Eingriff, durch den sich der Berufsstand vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker entfernt, ist als Grundrechtseingriff zu werten.

Das bedeutet auch: Im Notfall muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, wenn seine Preis- und Rentabilitätsbestimmungen dem Berufsstand den Boden unter den Füßen wegziehen. Die Forderung der Apothekerschaft nach mehr Geld sei daher nicht als Lobbyarbeit zu sehen, sondern nur folgerichtig auf Basis der staatlichen Anforderungen an das Berufsbild. Alternativ müsste er den Beruf verstaatlichen. »Wenn er aber die Rentabilität schleifen lässt, muss der Staat Abhilfe schaffen.«

Präsenzapotheker wird sogar noch wichtiger

Abgesehen davon, hält Di Fabio es ohnehin für fraglich, ob es durch den Verzicht eines Präsenzapothekers überhaupt gelingt, das Versorgungsniveau zu halten oder ob dieses nicht besser mit »angemessenen Rentabilitätsbedingungen« zu erreichen wäre. Er argumentiert unter anderem damit, dass eine alternde Bevölkerung eher mehr als weniger schutzbedürftig sein wird und damit der Beratungsbedarf künftig eher zu- als abnehmen wird. Hinzu komme das Lieferengpass-Management.

Unterm Strich heißt das für den Juristen: Ein Präsenzapotheker wird in Zukunft sogar noch wichtiger sein als bislang schon. Immerhin hätten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) anerkannt: Die Präsenz eines Apothekers in der Offizin dient dem Schutz der Gesundheit.

Sicher ist es nicht leicht, dem Gesetzgeber einen Riegel vorzuschieben. Aber für unmöglich hält Di Fabio es dennoch nicht. Schließlich ist auch der Wettbewerb ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Sprich: Offizinen, die weiterhin an Präsenzapothekern festhalten, haben es demnach schwerer. Oft werde nämlich übersehen, dass eine Light Apotheke Kostenvorteile habe, so Di Fabio. So könnte sich diese Form im Wettbewerb gar durchzusetzen und die klassische Präsenzapotheke sukzessive verdrängen.

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