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Gutachten Udo Di Fabio

Apothekenreform verletzt Grundrechte

Kann der Gesetzgeber die Präsenzpflicht eines Apothekers einfach so aufheben oder hat er Grenzen? Professor Udo Di Fabio kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Schluss: So einfach geht es nicht. Die Ergebnisse seiner Analyse stellte er heute beim DAV-Wirtschaftsforum in Potsdam vor.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 23.04.2024  18:00 Uhr

Schutzniveau unterschritten

In den Augen des Juristen darf es nicht sein, dass der Gesetzgeber einen für ihn »politisch konfliktärmeren Weg wählt, der für den Grundrechtsträger, möglicherweise auch für den mit einem Schutzanspruch ausgestatteten Kunden mehr an Freiheits- und Sicherheitsverlusten bringt, als das der Fall wäre, wenn der Gesetzgeber den für ihn steinigeren Weg beschritte«. Damit meint er eine neue leistungsgerechte Gestaltung der Ertragsbedingungen im Apothekenwesen.

Die Bilanz seines Gutachtens: Mit dem geplanten Verzicht auf einen Präsenzapotheker unterschreitet der Gesetzgeber das im Grundrecht geforderte Schutzniveau für die Arzneimittelsicherheit. Ein Eingriff in diesem Bereich erfordert aus seiner Sicht eine Rechtfertigung beziehungsweise ein adäquates Alternativangebot. Zudem hält Di Fabio den Eingriff in das Berufsbild – unter den aktuellen geltenden regulatorischen Bedingungen – für unverhältnismäßig. Dem Gesetzgeber rät er, vorsichtig zu sein, den Weg einer »nicht folgerichtigen Strukturreform« zu gehen.

Grundsätzlich hält der Jurist es für denkbar, dass Patienten gegen den Verlust des Schutzniveaus klagen. Für aussichtsreicher erachtet er jedoch, wenn ein Präsenzapotheker gegen den Eingriff des Gesetzgebers in die Berufsfreiheit vorgeht.

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