»Apothekenreform aus einem Guss« |
Alexander Müller |
25.03.2025 10:30 Uhr |
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) schlägt der neuen Regierung verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Reform des Apothekenhonorars. / © IMAGO/BREUEL-BILD
Fast 600 Seiten umfassen die »Vorhabenvorschläge« der Abteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die 21. Legislaturperiode. Habecks Hausaufgaben für die nächste Regierung sind gut getimed: Das Dokument, das der PZ vorliegt, platzt mitten in die heiße Phase der Koalitionsverhandlungen, in der jetzt die Spitzen von Union und SPD die Ergebnisse der 16 Arbeitsgruppen besprechen.
Von der Europapolitik über Fragen der Energieversorgung, Klimaschutz und einer Digitalstrategie bis zur Außenwirtschaft und Industriepolitik – alle Abteilungen des BMWK haben offenbar ihre Schubladen geleert und laufende oder geplante Vorhaben zusammengetragen.
Die Apotheken fallen in Abteilung I »Wirtschaftspolitik«. Das BMWK hält an den Plänen fest, die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – und damit das Apothekenhonorar – ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu übertragen. So hatten es die amtierenden Minister Habeck und Karl Lauterbach schon im Mai 2023 vereinbart.
Doch das Vorhaben im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ging mit dem Ende der Ampelkoalition vorerst unter. Der Wechsel soll jetzt schnell nachgeholt werden, die entsprechende Änderung des § 78 Arzneimittelgesetz könnte »im ersten geeigneten Omnibusgesetz des BMG umgesetzt werden«, so der Vorschlag.
Inhaltlich stärkt Habecks Haus den Apotheken und auch den ebenfalls von der Verordnung betroffenen Großhändlern deutlich den Rücken: »Die AMPreisV ist insbesondere wegen durch die Inflation zunehmend entwerteten Vergütungssätzen in den vergangenen Jahren und mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken und des Pharma-Großhandels reformbedürftig«, heißt es in dem Papier. Eine Anpassung werde von den Akteuren mit zunehmender Vehemenz eingefordert; bei komplexer Gemengelage und teils divergierenden Interessen.
Als mögliches Problem wird im BMWK gesehen, dass sich die neue Hausleitung des BMG nicht mehr an die Vereinbarung der amtierenden Minister zum Zuständigkeitswechsel gebunden fühlen könnte. Außerdem sei mit »erneuter Personalforderung des BMG« zu rechnen.
Abschließend enthält der Absatz sogar einen Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag: »Wir setzen uns für eine bundesweit verlässliche Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln ein. Hierfür streben wir eine Apothekenreform aus einem Guss an, weshalb das Bundesministerium für Gesundheit künftig auch für das Arzneimittelpreisrecht (AMPreisV) zuständig sein wird.«