Apothekenlieferdienste: »Keine Konkurrenz« |
Cornelia Dölger |
03.02.2022 14:30 Uhr |
Was das Thema Konkurrenz angeht, sind die Fronten zwischen Apotheken und Mayd also eher noch Auslegungssache. Konkurrenten mit offenem Visier sind hingegen die internationalen EU-Versender. Was passiert also, wenn ein mächtiger Versender wie Doc Morris/Zur Rose eines Tages an die Tür klopft und Mayd kaufen will? Dieses Szenario sei »derzeit kein Thema und rein hypothetisch«, sagte Heintzenberg. Das Start-up arbeite daran, die Beziehung zu den Partnerapotheken auf- und auszubauen, da denke man bei Mayd über einen Verkauf »derzeit wirklich nicht nach«. Stabilität verspricht er auch für die Zeit nach der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Auch dann werde sich am Geschäftsmodell von Mayd nichts ändern, versicherte Heintzenberg. Das E-Rezept sowie die Option, darüber auch in den Rx-Markt einzutreten, sei »ja überhaupt erst der Treiber bei der Geschäftsgründung gewesen«. Und zum Geschäftskonzept von Mayd gehörten ganz klar die lokalen Apotheken.
Dass die rechtliche Lage bei der Belieferung von Medikamenten durch externe Boten nicht ganz geklärt ist, bereitet dem Mayd-Gründer kein Kopfzerbrechen. Umstritten hierbei ist bekanntermaßen, ob die Boten zum Apothekenpersonal gehören müssen oder nicht. Nach dem im Herbst 2019 geänderten § 17 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung muss die Zustellung von Arzneimitteln »durch Boten der Apotheke« erfolgen. Dies soll klarstellen, dass der externe Bote weisungsgebunden ist und sich Apothekenboten grundsätzlich von Mitarbeitern von Paketdiensten unterscheiden. So erläutert es der Begründungstext der entsprechenden Verordnung, allerdings sind Begründungen von Verordnungen meist rechtliche Grauzonen, die nur zum besseren Verständnis dienen sollen. Laut Bundesgesundheitsministerium ergibt sich daraus, dass die Lieferung aus der Apotheke »nicht durch willkürlich eingesetztes Personal erfolgen soll«, wie es auf PZ-Anfrage hieß. »Somit ist die konkrete Ausgestaltung des Botenverhältnisses relevant.«
Die ABDA hat dazu eine klare Position: Für sie steht fest, dass die Apothekenleitung die Auslieferung von Arzneimitteln nur gestatten darf, wenn die Boten zum Apothekenpersonal gehören. Der Einsatz externen Personals sei apothekenrechtlich unzulässig, hatte die Bundesvereinigung schon vor einiger Zeit der PZ gesagt. Eine bloße Weisungsbefugnis reiche nicht.
Das sieht Mayd naturgemäß anders. Das Start-up setzt darauf, dass die Boten nicht bei der Apotheke angestellt sein müssen, und beruft sich darauf, dass die externen Botinnen und Boten zu jeder Zeit den Weisungen der Partnerapotheke unterlägen. Und auch falls die Gesetzeslage eines Tages eindeutig und unmissverständlich die Apothekenzugehörigkeit vorschreiben sollte, sieht Heintzenberg sein Unternehmen gerüstet. »Sämtliche Apotheken, mit denen wir zusammenarbeiten, besitzen eine Versanderlaubnis, deshalb würde unser Konzept auch weiterhin bestehen bleiben können.« Er gehe aber davon aus, dass auch eine konkretisierte Vorschrift zugunsten der Lieferdienste ausfallen werde – »schließlich arbeiten wir im Sinne der Apotheken«.