Apotheken wollen Versandhandel das Wasser abdrehen |
Cornelia Dölger |
17.09.2025 14:04 Uhr |
Mehrere DAT-Anträge drehen sich um den Versandhandel. / © PZ/Alois Müller
Seit der Versand mit Arzneimitteln vor gut 20 Jahren mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) freigegeben wurde, ist er den Apothekern ein Dorn im Auge. Die Branche ist sich einig, dass die Möglichkeit, per Onlineverschreibung und Versand an Arzneimittel zu kommen, Risiken für die Patienten birgt, von Folgekosten für die Behandlung von möglichen Komplikationen ganz zu schweigen. Ein Rx-Versandverbot ist daher eine lang gehegte Forderung. Mit dem einstigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war in dieser Sache nicht zu diskutieren; er verwies stets auf EU-rechtliche Bedenken.
Wie es die jetzige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit einem Versandverbot hält, hat sie noch nicht klar preisgegeben. Zumindest dem Onlinehandel etwa mit Cannabisblüten will ihr Ressort Einhalt gebieten. Auch beim derzeit laufenden Apothekertag in Düsseldorf war Cannabis Thema. Die Delegierten sprachen sich dafür aus, entsprechende Geschäftsmodelle in die Schranken zu weisen und »Rausch auf Rezept« zu unterbinden.
Mehrere Anträge wollen dem Versand komplett das Wasser abgraben. So wollen Apothekerkammer sowie -verband Hessen ein vollständiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
»Dieser entstehende Parallelweg unterläuft die bewährte und sichere Achse Arzt*Ärztin -Apotheker*
in-Patient*in nach Verordner*in-Versender*in-Konsument*in«, schreiben Kammer und Verband. Mitunter stark suchtauslösende, abhängigkeitsfördernde oder missbrauchsgefährdete Substanzen würden so zu frei zugänglichen Konsumgütern degradiert. Die Sorge: »Die Patient*innen werden zu Konsument*innen – ohne jede Kontrolle.«
Kammervize Schamim Eckert unterstrich in Düsseldorf, mittlerweile gehe es beim Versand zu wie bei »Wünsch dir was«. Die Suchtprävention, der Schutz vulnerabler Gruppen, die Therapiesicherheit und die Arzneimittelhoheit müssten wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Insofern sei der Antrag kein Rückschritt, »sondern ein Schutzschild«. In den meisten EU-Ländern besteht ein Versandverbot nach wie vor.
Ob man bei dem Vorhaben in die Vollen gehen und den Gesetzgeber direkt auffordern solle, ein vollständiges Verbot gesetzlich zu verankern, oder ob man sich auf die Paritätische Stelle konzentrieren und zuvorderst die gemeinsame Position unterstreichen solle, gab Lutz Tisch, Leiter der ABDA-Rechtsabteilung, zu bedenken.