Apotheken wollen Versandhandel das Wasser abdrehen |
Cornelia Dölger |
17.09.2025 14:04 Uhr |
Der Antrag des ABDA-Vorstands zur »Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das unionsrechtlich gebotene Maß« meine inhaltlich dasselbe, sei aber entsprechend vorsichtiger formuliert. »Mit einer klaren Aufforderung an den Gesetzgeber könnte eine öffentliche Diskussion hervorgerufen werden, die in ihrem Aufmerksamkeitswert alles andere komplett überdeckt«, so Tisch. Vor den Folgen der Freigabe durch das GMG warnt der Antrag indes mit klaren Worten; sie würden »in ordnungsrechtlichen Verwerfungen sichtbar, die durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht rechtssicher korrigiert, sondern bestenfalls kaschiert werden können«. Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten ignorierten gezielt Vorschriften des deutschen Rechts unter Berufung auf angeblich bestehende Beschränkungen ihres Marktzugangs, dies mache nicht zuletzt »die seit vielen Jahren festzustellende Unterminierung der einheitlichen Preisbindung für Rx-Arzneimittel« deutlich.
Die Dringlichkeit, dem Versandhandel Einhalt zu gebieten, sei vorhanden, so ABDA-Präsident Thomas Preis. Gestern habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei ihrem Auftritt in Düsseldorf zu erkennen gegeben, dass sie das Thema Rx-Versandverbot »noch einmal mitnehmen« wolle. »Wunderbar ergänzen« könne er in dieser Sache, dass erst vergangene Woche die europäische Arzneimittelbehörde EMA Bürgerinnen und Bürger vor zunehmenden Arzneimittelfälschungen im Internet und im Versand gewarnt habe, so Preis. In der Sache stießen die Anträge in dieselbe Richtung; die Delegierten stimmten zwar knapp dafür, den Antrag aus Hessen zu übergehen, votierten aber anschließend fast einstimmig für den ABDA-Antrag.
Auch Betäubungsmittel (BtM) sollen nach dem Willen der Apothekerschaft nicht per Versand an die Patientinnen und Patienten gelangen. Die Kammer aus Nordrhein und Westfalen-Lippe beantragten daher, das Versandverbot auf alle Betäubungsmittel (BtM) und weitere missbrauchsgefährdete Wirkstoffe, etwa Benzodiazepine, Z-Substanzen (Zolpidem, Zopiclon), Pregabalin, Gabapentin, Barbiturate und bestimmte Opioide, zu erweitern. Entsprechend solle die Apothekenbetriebsordnung erweitert werden. Der Gesetzgeber solle zudem dafür sorgen, dass auch der Versandhandel diese Regelungen einhält.
Frank Dieckerhoff, Kammervize in Westfalen, unterstrich in Düsseldorf, dass immer mehr gewerbliche Portale dazu genutzt würden, sich ohne Indikation eine Verschreibung zu verschaffen. Dies gelte es zu stoppen. »Von diesem Apothekertag soll ein starkes Signal ausgehen.« Den Leitantrag nahmen die Delegierten mit großer Mehrheit an.
Erst gestern hatte Nina Warken angekündigt, dass vereinheitlichte Vorgaben bei lokalen Apotheken und Versendern zum Reformpaket gehören sollen. In den Anträgen spiegelte sich die Forderung der Apotheker wider. Die Kammern Berlin und Hessen fordern dabei nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern vor allem behördliche Kontrollen. Daran mangelt es bekanntlich, unter anderem, weil die Zuständigkeit nicht klar ist. Der Gesetzgeber möge »eine zuständige Behörde benennen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die korrekte Lagerung und den korrekten Vertrieb von Arzneimitteln auch gegenüber den ausländischen Versendern kontrolliert und durchsetzt«, heißt es aus Hessen. Fast einstimmig nahmen die Delegierten den Leitantrag an.