Apotheken tragen zu höheren Impfquoten bei |
Von 2021 bis zum 31. März 2024 wurden insgesamt rund 452.000 Covid-19-Impfungen in Apotheken ans Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. / Foto: ABDA
Seit Oktober 2022 dürfen Apothekerinnen und Apotheker in der Regelversorgung gegen Grippe impfen, seit April 2023 auch gegen Covid-19. Mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) will die Bundesregierung die Impfmöglichkeiten in Apotheken noch erweitern. Dem Entwurf zufolge sollen Apotheker künftig auch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME impfen dürfen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte am 8. August eine Kleine Anfrage (20/12485) zu aktuellen Impfquoten und -daten sowie zu Erfahrungen in Apotheken gestellt. Sie wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Impfungen gegen Covid-19 und Influenza Apotheker bereits verabreicht haben und inwieweit sich dadurch die Impfquoten erhöht haben.
Der PZ liegt nun die Antwort der Bundesregierung vor. Demnach haben Apotheken bis zum 31. März 2024 insgesamt rund 452.000 Covid-19-Impfungen ans Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Das entspreche einem Anteil von 1,6 Prozent aller Covid-19-Impfungen, die von 2021 bis Ende März 2024 gemeldet worden seien. Zur Zahl der Grippeschutzimpfungen, die Apothekerinnen und Apotheker bisher verabreicht haben, lägen keine Daten vor. Wie viele Apotheken Impfungen anbieten, ist der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht bekannt.
In der Antwort wird deutlich, dass die Bundesregierung Impfungen in Apotheken positiv bewertet und diese als Möglichkeit ansieht, die Impfquoten zu erhöhen. »Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das ergänzende Impfangebot in Deutschland bewährt«, heißt es. Öffentliche Apotheken stellten einen weiteren, niedrigschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen dar. Sie würden »in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen genießen«.
Die CDU/CSU-Fraktion fragte auch, ob sich die Bundesregierung Ziele für bestimmte Impfquoten gesetzt habe. Laut der Antwort strebt der Nationale Impfplan der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen unter anderem eine Impfquote von mindestens 75 Prozent für die Influenza-Impfung bei Seniorinnen und Senioren sowie bestimmten Risikogruppen an.
Die Bundesregierung macht keinen Hehl daraus, dass die angestrebten Impfquoten bislang nicht erreicht werden. Die zuletzt für das Jahr 2022 ausgewerteten Daten zeigten, dass sich die Impfquoten insbesondere bei Erwachsenen »weiterhin auf einem zu niedrigen Niveau« bewegten. Daher sei die Bundesregierung weiterhin bestrebt, die Impfquoten durch Aufklärung und Ausweitung des Impfangebots zu steigern.
Dabei setzt die Bundesregierung auch auf die Apotheken. »Mit einem perspektivischen Ausbau des Angebots von Impfungen, wie es der Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes vorsieht, können die Impfquoten nach Auffassung der Bundesregierung in der erwachsenen Bevölkerung gefördert werden«, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
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