Lauterbach legt Apothekenreform vor |
Alexander Müller |
12.06.2024 15:20 Uhr |
Dafür sollen Apotheken künftig nicht nur gegen Grippe und Covid impfen dürfen, sondern auch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME. Auch Schnelltests auf Influenza-, Noro-, Rota-, RS- und Adenoviren sollen in Apotheken verkauft werden dürfen. Eine Reduktion der Pflichtöffnungszeiten für alle Apotheken ist ebenfalls Teil der Reform. Und: Apotheken sollen BtM künftig auch im Kommissionierautomaten lagern dürfen und nicht mehr zwingend im Safe.
Erleichterungen soll es auch für ausländische Fachkräfte geben, deren Anerkennungsverfahren noch läuft. Auch dieser Punkt war in den Eckpunkten bereits enthalten.
Der Gesetzesentwurf hat eine lange Vorgeschichte. Die ersten Eckpunkte wurden am 26. September 2023 bekannt – am Tag vor dem Deutschen Apothekertag (DAT) standen die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).
Der erste Wurf hatte zusätzlich noch eine Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke vorgesehen sowie erleichterte räumliche Anforderungen für Filialen. So sollte Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfallen. Zur Apothekenvergütung war nur allgemein von »Honoraranreizen für strukturschwache Standorte« die Rede.
Vor allem gegen die Abwertung von Apotheken war die ABDA Sturm gelaufen – zunächst offenbar mit Erfolg. Im Dezember war die Spitze der Berufsvertretung zum Gespräch ins BMG eingeladen. Doch statt das Eckpunktepapier zu besprechen, legte Lauterbach unangekündigt eine neue Version vor – die massiven Erleichterungen für Filialen waren nicht mehr drin. Diesmal wurden ausgewählte Medien quasi parallel vom BMG über die Eckpunkte informiert.