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Covid-19-Therapeutikum
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Apotheken sollen Molnupiravir erst ab Mitte Januar abrechnen

Seit dem 3. Januar können Ärzte erstmals ein oral einnehmbares Covid-19-Therapeutikum verordnen. Lagevrio® (Molnupiravir) ist allerdings nur sehr begrenzt verfügbar, deswegen gilt ein besonderes Abgabeverfahren. Die ABDA arbeitet derzeit noch an einem Abrechnungsverfahren und empfiehlt, die Abrechnungen bis zum 15. Januar zurückzustellen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 04.01.2022  13:00 Uhr

Ab dem 3. Januar kann das bisher noch nicht in der EU zugelassene, oral anzuwendende, antivirale Molnupiravir-haltige Präparat Lagevrio® der Firma MSD zur gezielten Behandlung Covid-19-Erkrankter ärztlich verordnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte vorerst 80.000 Therapieeinheiten zentral beschafft. Für die Beschaffung, die Beratung, die Abgabe und die Abrechnung von Molnupiravir gelten besondere Bedingungen, die das Ministerium per Allgemeinverfügung festgelegt hat. Die PZ hat kürzlich ausführlich über die diese Abgabemodalitäten berichtet: Unter anderem sollen Ärzte ihre Verordnungen direkt an die Apotheken übertragen.

Für die Apotheken gelten auch bezüglich der Vergütung besondere Regelungen. Das BMG hatte schon im Dezember per Verordnung geregelt, dass die Apotheken für die Abgabe 30 Euro pro Packung erhalten, weitere 8 Euro können im Falle eines Botendienstes abgerechnet werden. Unter der Angabe der BUND-Pharmazentralnummer können die Offizinen dann monatsweise mit ihrem Rechenzentrum abrechnen, spätestens aber bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats.

Die ABDA teilte den Landesapothekerverbänden nun mit, dass das konkrete Abrechnungsverfahren noch nicht etabliert sei. Man stehe derzeit in Gesprächen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung, heißt es in der Mitteilung. Ungeachtet der Abgabe des Arzneimittels empfiehlt die Standesvertretung daher, dass die Apotheken vor dem 15. Januar keine Verordnungen abrechnen. Denn: »Die vollständige Abbildung des Arzneimittels samt Berechnungsdatensatz erfolgt in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken voraussichtlich erst zum 15. Januar 2022.« Sobald das Verfahren steht, will die ABDA erneut informieren.

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