Apotheken sollen Freitextverordnungen stets prüfen |
Ursache für einige der aufgetretenen Fehlerbilder sei, dass bestimmte AVS eine Freitextverordnung falsch interpretiert hätten, schreibt die ABDA. Die Softwarehäuser seien inzwischen für das Problem sensibilisiert. / Foto: Getty Images/Zorica Nastasic
Bei der Belieferung von E-Rezepten sei es unlängst zu Abweichungen von verordneten und im Apothekenverwaltungssystem (AVS) angezeigten Arzneimitteln gekommen, schreibt die Standesvertretung. Konkret wurden demnach folgende Fehlerbilder bekannt:
Ursache für diese Fehlerbilder sei, dass bestimmte AVS eine Freitextverordnung falsch interpretiert hätten, schreibt die ABDA. In der Folge habe das Kassensystem ein falsches Arzneimittel angezeigt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) habe die Softwarehäuser inzwischen dafür sensibilisiert, dass die automatische »Übersetzung« von Freitextverordnungen in der Warenwirtschaft grundsätzlich nur als Vorschlag aufzufassen sei. Apotheken seien aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit grundsätzlich gehalten, das im Freitextfeld konkret verordnete Arzneimittel mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abzugleichen.
Weiter weist die ABDA auf Fehlerbilder hin, deren Ursache bislang unbekannt ist. Auf einige davon hatte auch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bereits aufmerksam gemacht. Vorgekommen sind demnach folgende Fehler:
Potenzielle Fehlerquellen täten sich darüber hinaus auf, wenn mehrere E-Rezepte gleichzeitig an unterschiedlichen Arbeitsplätzen einer Apotheke eingelöst würden. Hierbei drohe bei einzelnen AVS Verwechslungsgefahr, da die Benutzeroberfläche dieser Systeme die Rezepte arbeitsplatzübergreifend an allen Monitoren anzeige. Darauf habe die Gematik hingewiesen. Welche Fehlerbilder dies nach sich ziehen könne, sei bislang unklar; es werde intensiv an einer Lösung gearbeitet.
Der DAV bittet die Landesapothekerkammern und -verbände, in solchen Fällen ein ERPFIND-Ticket für die einzelnen Apotheken zu erstellen, um die Fehler zu dokumentieren (ERPFIND steht für E-RezePt-FINDing). Damit könne die Gematik die Fehler bearbeiten.
Sollten solche oder ähnliche Fehlerbilder in den Apotheken auftreten, bittet der DAV die Landesapothekerkammern und -verbände um Erstellung entsprechender ERPFIND-Tickets für die einzelnen Apotheken zur Dokumentation und möglichst schnellen Bearbeitung dieser Fehler bei der gematik. ERPFIND steht übrigens für E-RezePt-FINDing.
Auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) könnten die Apotheken Meldung machen. Dazu gebe es ein Online-Meldeformular, in dem versorgungsrelevante Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) gemeldet werden können.
Die ABDA hat zudem für Apothekenteams ein FAQ-Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Arbeit mit dem E-Rezept in der Apotheke zusammengestellt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.