Apotheken müssen Impfzubehör einzeln bestellen |
Melanie Höhn |
06.04.2023 14:00 Uhr |
Covid-19-Impfungen: Das Impfzubehör erhalten impfende Apotheken bislang automatisch gemeinsam mit dem Impfstoff vom Großhandel. Diese Regelung gilt nur noch bis zum 7. April 2023. Danach muss das Zubehör extra bestellt werden. / Foto: Adobe Stock/Konstantin Yuganov
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 geändert: Eigentlich erhalten Apotheken bisher immer automatisch das erforderliche Impfzubehör in ausreichender Menge dazu, wenn sie Covid-19-Impfstoffe beim Großhandel bestellen – das ändert sich nun, wie einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen ist. Ab dem 8. April müssen Apotheken und Praxen das Impfbesteck nun zusätzlich bestellen.
Laut Allgemeinverfügung können impfende Apotheken dieses Zubehör zusammen mit dem Impfstoff für ihren eigenen Bedarf nur noch bis zum 7. April 2023 vom Großhandel beziehen, wie die ABDA in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen informierte. Gleichzeitig sind Apotheken auch nur noch bis zum 7. April 2023 verpflichtet, das erforderliche Impfzubehör für die Covid-19-Impfung zusammen mit dem Impfstoff an Leistungserbringer abzugeben.
Mit der neuen Allgemeinverfügung laufen auch die entsprechenden Pflichten für den pharmazeutischen Großhandel am 7. April 2023 aus.
Als Impfzubehör im Sinne dieser Allgemeinverfügung gelten
Darüber hinaus wird angesichts der zwischenzeitlich geschaffenen Rechtsgrundlage für Impfungen in der Apothekenbetriebsordnung die Nachweiserfordernis für die Impfberechtigung gestrichen. Im Dezember 2022 hatte die Ampelkoalition beschlossen, die Apotheken-Impfungen gegen Covid-19 zu verstetigen. Die Rahmenbedingungen dazu sollten Apothekerschaft und Kassen bis Ende März 2023 aushandeln. Doch die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) waren gescheitert – beim Thema Vergütung war man sich nicht einig geworden. Jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.