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Legalisierungspläne

Apotheken könnten Cannabis-Anbieter werden

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Cannabis-Abgabe zu legalisieren. Apotheken spielen im Koalitionsvertrag dabei keine Rolle. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat nun aber einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Apotheken durchaus involviert werden sollen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisiert die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel-Koalition. 
dpa
19.10.2022  08:35 Uhr

Medienberichten zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.

20 Gramm Besitzmenge

Um «cannabisbedingte Gehirnschädigungen» zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werde, hieß es weiter. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Abgabe in lizenzierten Geschäften und Apotheken

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem RND zufolge in den Eckpunkten. Erwogen wird laut der Eckpunkte, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. Dieser Vorschlag überrascht: Schließlich ist im Koalitionsvertrag lediglich von lizenzierten Geschäften die Rede. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es zur Begründung.

Wann treten die Neuregelungen in Kraft?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Allerdings hatte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. «Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.»

Holetschek kritisiert Legalisierungspläne

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, die

Cannabis-Legalisierungspläne seiner Ampel-Koalition zu stoppen. Er warnte: »Damit droht – unabhängig von den bislang nicht bestätigten Einzelheiten – eine weitere Verharmlosung der Risiken durch diese Droge«, sagte er heute der Deutschen Presse-Agentur in München. Zudem sei Lauterbachs Einsatz »für diesen Irrweg« angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik reine Energie- und Ressourcenverschwendung.

Es dürfe nicht sein, dass die Hemmschwelle sinke und noch mehr Menschen als bisher Cannabis konsumieren. Aber genau diese Gefahr besteht bei der im Berliner Koalitionsvertrag geplanten Abgabe für »Genusszwecke«, so Holetschek. Wenn es stimme, dass sogar erlaubt werden solle, Cannabis online zu erwerben, sei das völlig unverantwortlich. »Zu den Cannabis-Risiken zählen neben der Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen«, sagte er. Zudem sei das Risiko für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung sowie weiterer psychiatrischer Erkrankungen erhöht.

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