Apotheken können Zertifikate vorzeitig ausstellen |
Das Testdatum ist entscheidend: Erst nach Ablauf von 28 Tagen gelten Betroffene in Deutschland offiziell als genesen. / Foto: Imago Images/Roland Hartig
Deutschlandweit gehören Beschränkungen immer noch zum Alltag im Zuge der Pandemie. Inzwischen können Geimpfte immerhin von einigen Lockerungen profitieren, das gleiche gilt für Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Auch sie gelten für einen Zeitraum von 180 Tagen als weitgehend geschützt und können daher beispielsweise wie Geimpfte vergleichsweise unkompliziert an Veranstaltungen teilnehmen.
Ihren Status können Genesene dabei auch über ein digitales Zertifikat nachweisen. Diesen Beleg können Apotheken seit wenigen Tagen ausstellen. Für Unklarheiten hatten dabei zuletzt Fragen zur Gültigkeit der Zertifikate gesorgt. Den die wird in Europa durchaus unterschiedlich gehandhabt. Deutschlandweit ist ein Gesenen-Nachweis grundsätzlich erst 28 Tage nach dem positiven PCR-Test gültig. Allerdings kann ein solcher Nachweis auch bereits nach elf Tagen ausgestellt werden, so steht es in der entsprechenden EU-Verordnung aus dem Juni, die den Rahmen für die Zertifikate vorgibt. In einigen Ländern, darunter Österreich, greift diese vorgezogene Frist auch für die Gültigkeit der Bescheinigung.
Doch was bedeutet das für die Apotheken in Deutschland? Nach Angaben der ABDA dürfen sie Zertifikate für Genesene grundsätzlich vor Ablauf der 28 Tage nach Testdatum ausstellen. Bei Grenzüberschreitung könne dies sogar durchaus gewünscht sein, schreibt die Bundesvereinigung in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder. Allerdings verweist die ABDA zugleich auf die geltenden Quarantäne-Vorschriften. So müssen Betroffene nach einem positiven Test in der Regel 14 Tage lang zu Hause bleiben. In jedem Fall sollten Kunden »erst nach Ablauf der angeordneten Isolierung eine Apotheke zur nachträglichen Erstellung der Covid-19-Genesenenzertifikate aufsuchen.«
Rein technisch ist die vorgezogene Erzeugung eines Genesenen-Zertifikats über das Verbändeportal der Apotheker kein Problem. An der Gültigkeit des Zertifikats in Deutschland ändert die vorzeitige Ausstellung allerdings nichts. Auch ein bereits nach wenigen Tagen erzeugter Nachweis einer durchlebten Covid-19-Infektion wird hierzulande erst nach 28 Tagen als gültig über die entsprechenden Apps ausgespielt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.