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Covid-19-Impfung

Apotheken können Impfstoffe nicht nur bei Phagro-Mitgliedern bestellen

Für die Bestellung von Covid-19-Impfstoff gelten strikte Vorgaben. So dürfen Apotheken die Vakzine etwa nur bei ihrem Hauptlieferanten bestellen. Mitglied im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) muss dieser Händler inzwischen allerdings nicht mehr zwingend sein.
Stephanie Schersch
21.04.2021  10:56 Uhr

Bislang sind die Impfstoffe gegen das Coronavirus ein äußerst knappes Gut. Entsprechend streng sind die Regeln für den Vertrieb der Vakzine. Die hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer sogenannten Allgemeinverfügung zusammengefasst. Apotheken und Großhandel müssen demnach strikte Vorgaben erfüllen, um keine Bußgelder zu riskieren.

Grundsätzlich müssen Ärzte die Impfstoffe ausschließlich bei ihrer Stammapotheke bestellen, die sie auch in normalen Zeiten mit Praxisbedarf versorgt. Die Offizinen wiederum dürfen den Lieferauftrag ebenfalls nur an ihren Hauptgroßhändler erteilen. Bislang galt zudem eine weitere Einschränkung. So musste dieser Lieferant ein Mitglied des Phagro sein. Diese Auflage wurde nun gekippt: Am gestrigen Dienstag ist im Bundesanzeiger eine aktualisierte Allgemeinverfügung erschienen. Apotheken können die Impfstoffe demnach bei einem Phagro-Mitglied oder einem sogenannten Partnergroßhändler bestellen. Gemeint sind damit vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen, die über einen Marktanteil von mehr als 1 Prozent verfügen sollen. Zudem müssen sie eine sogenannte Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem Phagro getroffen haben.

Händler sollen Kontingente ausgleichen

Hintergrund dieser Vorgabe ist die besondere Aufgabe des Großhandels, die verfügbaren Covid-19-Imfpfstoffe gleichmäßig auf die bestellenden Apotheken eines Bundeslandes zu verteilen. »Die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO und die Partnergroßhändler sollen nach Möglichkeit fehlende Kontingente einer Niederlassung durch Überschüsse anderer Niederlassungen ausgleichen«, heißt es dazu in der Allgemeinverfügung. Das genaue Prozedere müssen Phagro und Partnerlieferanten vertraglich festhalten.

Eine Liste mit allen Partnergroßhandlungen will der Phagro auf seine Interseite stellen. Apotheken, deren Hautplieferant weder Phagro-Mitglied noch Kooperationspartner ist, müssen sich umorientieren. Sie sollen die Impfstoffe dann bei einem anderen Großhändler ordern, der die Vorgaben erfüllt und sie auch ansonsten überwiegend beliefert.

Mitglieder des Phagro sind derzeit Alliance Healthcare/Gehe , Phoenix, Otto Geilenkirchen, Hageda Stumpf, Pharma Privat (Max Jenne, Kehr, Krieger) sowie die Apothekergenossenschaften Noweda und Sanacorp. Nicht im Bundesverband vertreten ist beispielsweise das Unternehmen AEP.

Keineswegs rütteln will das BMG derweil an der Regel, dass die Vakzine vorerst nur an Vertragsarztpraxen gehen sollen. »Eine Entgegennahme von Bestellungen durch privatärztliche Praxen und Betriebsärzte ist im ersten Schritt nicht vorgesehen«, heißt es erneut in der Begründung der Allgemeinverfügung. Wer sich nicht daran hält, muss mir einer saftigen Geldstrafe rechnen. Das Ministerium plant derweil die Einbindung von Betriebsärzten voraussichtlich ab Juni.

 

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