Apotheken in Sachsen bekommen Tarifvertrag |
Daniela Hüttemann |
12.12.2022 15:40 Uhr |
»Unser Vertrag unterscheidet sich durch eine innovative Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung«, betonte Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV, der die wichtigsten Vertragselemente vorstellte. Demnach erhalten Angestellte mit gültigem Fortbildungszertifikat für die Dauer von dessen Gültigkeit 2 Prozent Zuschlag. Das gilt sowohl für approbiertes wie auch nicht approbiertes pharmazeutisches Personal. Damit wolle man das Personal motivieren, sich regelmäßig fortzubilden. Hier übernimmt der Arbeitgeber zudem 50 Prozent der Teilnahmegebühren sowie bis zu 500 Euro pro Jahr für weitere Kosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Wer als Approbierter eine abgeschlossene Weiterbildung für Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie oder Arzneimittelinformation vorweisen kann, erhält dauerhaft einen Zuschlag von 1,25 Prozent auf das Tarifgehalt, plus weitere 0,75 Prozent bei einer Qualifikation in bestimmten Spezialisierungsbereichen der Weiterbildung wie Ernährungsberatung oder geriatrische Pharmazie.
Zertifizierte Fach-PTA mit einer einer entsprechenden Qualifikation unter Anerkennung einer deutschen Landesapothekerkammer erhalten einen Zuschlag von 1,5 Prozent. Fach-PKA für BWL und Marketing erhalten einen Zuschlag von 2,5 Prozent.
Bei der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) gibt es Punkte für fachliche, soziale und Methodenkompetenz sowie Arbeitseffizienz, zum Beispiel die Beratungsqualität, Teamfähigkeit oder die Umsetzung von Fortbildungsinhalten. SAV und ADEXA gehen davon aus, dass die meisten Mitarbeitenden ohnehin hier im höheren Punktebereich liegen, der ein Gehaltsplus von 2 Prozent bringt. Wer 100 Punkte erreicht, bekommt bis zu 3 Prozent mehr Gehalt.
»Leistung und die Übernahme von Verantwortung soll sich lohnen«, meint der stellvertretende SAV-Vorsitzende Groß. Die sogenannte LOB solle explizit ein eigenverantwortliches und engagiertes Arbeiten fördern.
Wichtig war den Parteien auch eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit einem Jahresarbeitszeitkonto. Wer laut Vertrag zwischen 36,5 und 40 Wochenstunden vereinbart hat, kann zwischen 29 und 48 Stunden pro Woche arbeiten. Minder- oder Mehrstunden sind innerhalb von sechs Monaten auszugleichen. Wer weniger als 36,5 Stunden Wochenarbeitszeit hat, kann zwischen 70 und 130 Prozent variieren.
»Grundlegend neu gedacht haben wir die Notdienst- und Rufbereitschaft«, erklärte Michael. In Sachsen gilt vielerorts: Wer innerhalb von zehn Minuten in der Apotheke ist, kann unter bestimmten Umständen von zu Hause aus Notdienst leisten (Rufbereitschaft). Hier ist die Vergütung allerdings niedriger als bei einer in der Apotheke durchgeführten Notdienstbereitschaft. Ist im Notdienst viel los und es ist mehr als ein Mitarbeiter nötig, gibt es unterschiedliche Zuschläge.
»Wichtig war der Adexa-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist«, ergänzt Kratt.
Der Urlaub beträgt für alle Mitarbeiter 34 Werktage, wobei jeder Tag Werktag ist, der nicht Sonn- und Feiertag ist. Ist der Mitarbeiter an weniger als sechs Werktagen in der Woche tätig, so ist der Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen. Ab dem fünften Jahr Betriebszugehörigkeit gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag.