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Angestelltengehälter

Apotheken in Sachsen bekommen Tarifvertrag

Nach 25 Jahren gibt es erstmals wieder einen Tarifvertrag für das Apothekenpersonal in Sachsen. Die Gehälter liegen 2 Prozent unter dem allgemeinen, fast bundesweit gültigen Vertrag, dafür gibt es zusätzliche Module zur leistungsorientierten Bezahlung sowie Fort- und Weiterbildung. Letzteres ist bundesweit bislang einmalig. Der Tarifvertrag tritt bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 12.12.2022  15:40 Uhr

Seit 1998 besteht für das Bundesland Sachsen kein Tarifvertrag mehr für die Angestelltengehälter in den öffentlichen Apotheken. Das ändert sich zum 1. Januar 2023: Nach drei Jahren Verhandlungszeit unterzeichneten heute Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Apothekerverbands (SAV) und der Apothekengewerkschaft Adexa in Hamburg einen neuen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag. Die Dokumente sind ab sofort auf der ADEXA-Website öffentlich sowie beim SAV im geschlossenen Mitgliederbereich zu finden.

»Wir brauchen mehr motiviertes und gut ausgebildetes Personal«, betonte Dr. Reinhard Groß, stellvertretender SAV-Vorsitzender und Leiter der Tarifkommission. »Wir haben hier einen modernen und zeitgemäßen Tarifvertrag, der auch den zunehmenden Ansprüchen an die Arbeit der Apotheken in den kommenden Jahren gerecht wird.« Besonders hervorzuheben seien eine flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeitgestaltung, die Förderung und Honorierung individueller Leistung und eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung sowie eine besondere finanzielle Unterstützung von Berufsanfängern.

Sachsen 25 Jahre ohne Tariflöhne

Tanja Kratt vom AdexaBundesvorstand und Leiterin der Tarifkommission freute sich, dass nun bundesweit wieder Tarifverträge im gesamten Bundesgebiet gelten. In Sachsen galt der ansonsten fast bundesweit gültige Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) zwischen Adexa als Arbeitnehmerseite und dem ADA – Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken bereits seit 1998 nicht mehr. 

Zwingend gilt der Vertrag, wenn der Arbeitnehmer Adexa-Mitglied und der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im SAV ist. Die Verbände gehen jedoch davon aus, dass der neue Tarifvertrag auch in vielen anderen Fällen als Vorbild dienen wird. Orientiert habe man sich zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen, also dem BRTV sowie dem in Nordrhein gültigen Rahmentarifvertrag zwischen Adexa und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein. 

Die Basisgehälter für die Apothekenmitarbeiter in Sachsen liegen gemäß Auskunft von SAV und Adexa zwar 2 Prozent unter denen im BRTV. Dafür gibt es zwei freiwillige Module, die Arbeitgeber und -nehmer abschließen können: einerseisdie leistungsorientierte Bezahlung (LOB), wie sie aus Nordrhein bekannt ist, zum anderen aber auch ein bundesweit bislang einmaliges Modul zur Vergütung nach Fort- und Weiterbildungsstand. Filialleiter erhalten zudem grundsätzlich 10 Prozent mehr Grundtarif.

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