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DAT-Anträge
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Apotheken im Aufbruch

Der Deutsche Apothekertag (DAT) steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen: Hoher Besuch hat sich angekündigt und eine dicke Antragsmappe muss von den Delegierten beackert werden. Was den Berufstand besonders umtreibt und welche Debatten zu erwarten sind – eine Übersicht.
AutorKontaktAlexander Müller
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 14.09.2025  08:00 Uhr

Bürokratiemonster abschaffen

Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau wollen die Berufsorganisationen aus dem Saarland Securpharm an den Kragen. Die Fälschungsschutzrichtlinie erzeuge einen riesigen Aufwand in den Apotheken ohne erkennbaren Mehrwert, so das Argument. Dem »Bürokratiemonster« stehe genau ein Fälschungsfall (Ozempic) gegenüber, der mithilfe von Securpharm zwar bearbeitet, aber nicht entdeckt worden sei.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe möchte die Kolleginnen und Kollegen vor Ort mit besseren Rezepten entlasten. Der Gesetzgeber soll Maßnahmen schaffen, damit die Verordnungen ordnungsgemäß ausgestellt und die Apothekenteams schneller versorgt werden können. Die LAK Hessen will bestimmte Dokumentationspflichten gestrichen sehen und die Dokumentation automatisieren.

Eine Ebene höher zielt der Antrag von Kammer und Verein des Saarlandes, die die Bundesregierung auffordern, ein »Ministerium für Bürokratieabbau« einzurichten.

Digitalisierung mit Köpfchen

Und damit ist der Weg zum letzten großen Block der Antragsmappe »Digitalisierung« eröffnet. Die Kammern aus Nordrhein und Westfalen-Lippe wollen gegen Plattformen im Netz vorgehen, bei denen Kunden mit geringem Aufwand Rezepte und verschreibungspflichtige Arzneimittel ordern können. Vorschlag: Die Bundesnetzagentur soll bei gravierenden und wiederholten Verstößen gegen arzneimittelrechtliche und gesundheitsbezogene Vorschriften ermächtigt werden, den Zugang zu diesen Plattformen in Deutschland zu sperren.

Die Kammer Nordrhein kann sich auch die Einführung einer Registrierungspflicht sowie eines verpflichtenden Qualitätssiegels für solche Plattformen vorstellen.

Die Bremer Kammer nimmt die Zuweisung ins Visier. Eine direkte Zusammenarbeit von Telemedizinanbietern und Versandapotheken soll laut Antrag vom Gesetzgeber verboten werden. Die Kollegen aus Hessen und Berlin schlagen einen anderen Weg vor: E-Rezepte sollen gemäß einer Vorgabe des Verordnungsgebers ausschließlich über die Telematik-Infrastruktur (TI) übermittelt werden. »Damit kann verhindert werden, dass E-Rezepte aus dem Ausland, die über Online-Plattformen ohne ausreichende ärztliche Konsultation ausgestellt wurden, in deutschen Apotheken eingelöst werden«, heißt es im Antrag.

Apropos E-Rezept: Nach wie vor viel Ärger im Apothekenalltag verursachen Praxen, die die E-Rezepte stapelweise signieren. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass die Verordnungen in der Apotheke noch nicht abrufbar sind, wenn der Patient hier eintrifft. Mehrere Kammern und Verbände fordern daher eine gesicherte Verfügbarkeit von signierten E-Rezepten. Der Gesetzgeber soll gesetzliche und technische Rahmenbedingungen schaffen, die sicherstellen, dass Patienten unmittelbar bei Verlassen der Arztpraxis über ein signiertes elektronisches Rezept verfügen.

Was die immer wiederkehrenden Ausfälle im E-Rezept-System betrifft, wird eine »umfassende Redundanz« der TI gefordert. Und: Apotheken sollen in die Lage versetzt werden, erlittene Umsatzverluste durch Ausfälle gegenüber Vertragspartnern geltend zu machen. Die Berufsorganisationen aus Westfalen-Lippe schlagen diesbezüglich vor, den Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) wieder aufleben zu lassen, der dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen war.

Viel Positives konnte die Apothekerschaft der Amtszeit von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht abgewinnen. Zu weit lag dessen Konzept von einer »Apotheke ohne Apotheker« außerhalb des Zumutbaren. Doch ein Ansatz im Gesundes-Herz-Gesetz traf durchaus auf Zustimmung in der Apothekerschaft. Die Berufsorganisationen aus Bayern wünschen sich eine Neuauflage des Vorhabens, Vor-Ort-Apotheken verstärkt in die Beratung zu Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie tabakassoziierten Erkrankungen einzubinden.

Kammer und Verband aus Bayern nehmen zudem noch die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Blick. Sofern eine ärztlich gesicherte Indikation vorliegt, sollten Apotheken im Rahmen des Therapiekonzepts DiGA zulasten der Krankenkassen bereitstellen dürfen.

Insgesamt verspricht die Fülle der Anträge und Themen in diesem Jahr wieder spannende Diskussionen auf dem Deutschen Apothekertag. Über allem steht aber die Forderung nach einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stärkung und Sicherstellung der Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken. Entscheidend für den Grundtenor der Stimmung dürften daher die konkreten Reformvorschläge von Ministerin Warken werden. Die Erwartungen sind groß.

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