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DAT-Anträge

Apotheken im Aufbruch

Der Deutsche Apothekertag (DAT) steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen: Hoher Besuch hat sich angekündigt und eine dicke Antragsmappe muss von den Delegierten beackert werden. Was den Berufstand besonders umtreibt und welche Debatten zu erwarten sind – eine Übersicht.
Alexander Müller
Ev Tebroke
14.09.2025  08:00 Uhr

Eine Neuerung beim diesjährigen Apothekertag betrifft die Zeitschiene. Erstmals finden DAT und parallel die Expopharm von Dienstag bis Donnerstag (16. bis 19. September) in Düsseldorf statt. Drei Tage intensiver Antragsberatung liegen vor den Vertreterinnen und Vertretern der Kammern und Verbände.

Und noch etwas wird auffallend anders sein als in den vergangenen Jahren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, persönlich zu kommen und zu den Delegierten zu sprechen. Ihr Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) hatte sich stets nur digital zuschalten lassen. Warken will zudem erste Eckpunkte ihrer geplanten Apothekenreform mitbringen und zur Diskussion stellen. Ihr Auftritt bei der DAT-Eröffnung dürfte den Ton der Debatten an den folgenden Tagen prägen.

Unabhängig von solchen Scheinwerfer-Momenten ist die politische Arbeit ein Kontinuum. Gespräche mit der Politik finden ebenso regelmäßig statt wie die internen Debatten in den Kammern und Verbänden auf Landesebene. Der Apothekertag ist so gesehen eine berufspolitische Inventur.

Auf zu neuen Ufern

Die 70 Anträge in der rund 160 Seiten starken Antragsmappe sind in vier große Blöcke unterteilt: Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken, Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz, Rahmenbedingungen der Berufsausübung und Digitalisierung.

Zentrales Anliegen der Apothekerschaft ist die Sicherstellung der Versorgung durch Apotheken. Dazu gehört für die Apothekerinnen und Apotheker an vorderster Stelle die wirtschaftliche Stärkung in Form einer Erhöhung der Vergütung. Die Antragsmappe startet daher mit einem Leitantrag des ABDA-Vorstands zu den wesentlichen wirtschaftlichen Forderungen des Berufsstands und erinnert die Regierung an die eigenen Ankündigungen im Koalitionsvertrag: Erhöhung des Fixums einmalig auf 9,50 Euro bis zu 11 Euro in unterversorgten Gebieten sowie eine regelmäßige Dynamisierung des Honorars. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das »Skonto-Urteil« des Bundesgerichtshofs (BGH) wird ebenso eingefordert wie die Abschaffung von Nullretaxationen aus formalen Gründen.

Bundesgesundheitsministerin Warken hat betont, dass sie sich trotz der prekären finanziellen Lage der Krankenkassen an die Vorgaben des Koalitionsvertrags gebunden sieht. Ihr Auftritt in Düsseldorf wird daher mit besonderer Spannung erwartet.

Der Berufsstand möchte sich zudem zu neuen Ufern aufmachen: Die Apotheke der Zukunft steht ebenfalls ganz oben auf der Antragsagenda. Das ist kein Zufall. Denn auch wenn sich in breiten Teilen der Politik mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass für die Apotheken wirtschaftlich etwas getan werden muss, war in den vergangenen Jahren immer wieder ein latenter Vorwurf zu vernehmen: Die Apothekerschaft möge bitte nicht immer nur mit ihren Honorarforderungen vorsprechen, sondern selbst konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung vorlegen.

Das ist in Hintergrundgesprächen auch zuvor regelhaft passiert. Einer breiteren Öffentlichkeit hat die ABDA ihre Vorstellungen en detail aber erst am 9. April 2025 mit dem Positionspapier »In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke« präsentiert – gewissermaßen die Diskussionsgrundlage für die weiteren Gespräche mit der Politik. Teile des Papiers gehen auf das schon im Jahr 2014 beim Deutschen Apothekertag in München verabschiedete Perspektivpapier »Apotheke 2030« zurück.

Das Timing des Zukunftspapiers rund um die vorgezogenen Neuwahlen war gut. In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD zur inhabergeführten Apotheke vor Ort als »erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung«. Der Ausbau von Präventionsleistungen wird ebenso adressiert wie die Weiterentwicklung des Heilberufs.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Beim Apothekertag soll das Konzept konkretisiert werden, um Ministerin Warken bei der weiteren Ausarbeitung ihrer Apothekenreform konkrete Vorschläge an die Hand zu geben. Ein DAT-Leitantrag unter der Federführung des ABDA-Vorstands fasst vier zentrale Leistungsfelder zusammen, in denen die Apotheken sich künftig verstärkt einbringen könnten:

  • Prävention und Früherkennung: Ausweitung von Impfungen, Gesundheitschecks, Zugang zu präventiven Leistungen.
  • Mehr Unterstützung für Chroniker: strukturierte Angebote wie interprofessionelles Medikationsmanagement, Begleitung von Patientinnen und Patienten in den ersten Wochen der Einnahme einer neuen Dauermedikation, Erinnerungsservice, Rezeptverlängerungen und Notfallversorgung mit einer kleinen Packung der Dauermedikation.
  • Mehr Kompetenzen bei Lieferengpässen: Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel gegen wirkstoffgleiche (aut idem) oder therapeutisch vergleichbare Alternativen (aut simile) ohne erneuten Arztkontakt.
  • »Pharmacy First« bei akuten unkomplizierten Erkrankungen: Bei einer definierten Auswahl akuter unkomplizierter Erkrankungen sollen Patienten nach festgelegten Handlungsempfehlungen mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln direkt versorgt werden können.

Die Kammer Berlin hatte in ihrem Beitrag zum Leitantrag angeregt, dass »Pharmacy first« als Versorgungsangebot zu jeder Zeit greifen soll, also nicht nur in Notfällen oder im Notdienst. Dazu zählt etwa die Abgabe einer N1-Packung, sofern es sich um ein zuvor schon einmal ärztlich verordnetes Arzneimittel der Dauermedikation handelt. Auch sollten Eltern bestimmte rezeptfreie Arzneimittel zur Behandlung akuter Erkrankungen für Kinder auch ohne Rezept von der Kasse erstattet bekommen.

Mit Blick auf die Präventionsangebote fordert die Kammer in einem anderen Antrag, dass die Kassen aktiv darüber informieren und die Apotheken explizit als Anlaufstellen nennen sollen. Hier dürften in der Debatte die Meinungen auseinandergehen, wie weit man sich mit den Ärzten anlegen möchte.

Obwohl es aus den Reihen der Ärzteschaft unverkennbar Widerstand gegen die geplante Kompetenzausweitung der pharmazeutischen Kolleginnen und Kollegen gibt, spricht aus dem DAT-Leitantrag die Überzeugung, dass sich das System zum Wohle aller entlasten lässt.

In diese Richtung zielt auch der Vorschlag, die Apotheken als erste Anlaufstellen bei Bagatellerkrankungen in der Notfallversorgung zu etablieren. Dazu sollen sie bei der Ersteinschätzung unter der Rufnummer 116 117 systematisch als Versorgungsoption subsumiert werden, etwa durch eine explizite Empfehlung bei geeigneten Symptomen. Damit ließen sich Notaufnahmen und ärztliche Bereitschaftsdienste sowie ambulante Praxen entlasten, die Versorgung beschleunigen, Kosten einsparen und die Rolle der Apotheken stärken, so die Kernargumente.

Zudem wird auf die guten Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen, in denen die Apotheken schon heute stärker einbezogen werden. Dazu zählt insbesondere der NHS Community Pharmacist Consultation Service (CPCS) in England. Aber auch in Frankreich ist die Lotsenfunktion der Apotheken etabliert. Hervorzuheben ist noch der Vorschlag von Kammer und Verein des Saarlands, parallel zum von der Regierung geplanten Primärarztsystem ein »Hausapothekenmodell« zu etablieren, einschließlich einer »pharmazeutischen Behandlungsübereinkunft«, die die Apotheken mit den Patienten abschließen und die den Apotheker oder die Apothekerin zur umfassenden Information der Patienten verpflichtet.

Ebenfalls im Block »Sicherstellung der Versorgung« läuft ein Antrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe zu Maßnahmen zur Steigerung von Existenzgründungen. Diese sollen von Kampagnen und Gründerkongressen bis hin zu einem erleichterten Zugang zu Startkapital reichen.

Aus- und Fortbildung modernisieren

Im Block »Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz« wird unter anderem eine Novellierung der Approbationsordnung gefordert. Die derzeit gültige Fassung sei auf dem Stand von 2001 und bilde die Realität des Berufs nicht mehr adäquat ab, argumentiert die Berliner Kammer. Und Eile sei geboten, da die europäische Richtlinie 2005/36/EG bis März 2026 umgesetzt sein muss.

Ebenfalls in die Kategorie »alle Jahre wieder« fällt der Antrag, den Weiterbildungsbereich »Naturheilverfahren und Homöopathie« aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen. Themen der Phytotherapie sollen in eine Zertifikatsfortbildung überführt werden.

Zudem fordert die Kammer Berlin, die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von spezifischen Fortbildungen für Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft, Industrie und Verwaltung (WIV) zu schaffen. Und die LAK Hessen wünscht sich eine deutschlandweite Fortbildungsplattform.

Versandhandel in die Schranken weisen

Den mit Abstand meisten Platz in der Antragsmappe nimmt das dritte Kapitel »Rahmenbedingungen der Berufsausübung« ein, untergliedert in allgemeine Bedingungen, Versandhandel, Honorierung, Arzneimitteltherapiesicherheit, pharmazeutische Dienstleistungen und Bürokratieabbau.

Auf den Berufsalltag zielt der Ruf der Apothekerkammer Hessen nach einer Regelung ab, die es Apothekenteams ermöglicht, bei Verdacht auf Rezeptfälschung die Polizei zu informieren. Denn genau das wird heute mit Verweis auf den Datenschutz häufig kritisch gesehen. »Datenschutz darf nicht höher als der Schutz vor Arzneimittelmissbrauch eingestuft werden«, heißt es im Antrag. Die Kammer fordert vom Gesetzgeber zudem eine eindeutige gesetzliche Regelung, dass der private Verkauf von Arzneimitteln verboten wird. Seit Jahren melden aufmerksame Apothekerinnen und Apotheker die zahlreichen illegalen Angebote auf Plattformen wie Ebay – ohne dass es für die Händler erkennbare Konsequenzen hätte.

In einem Leitantrag zielen der LAV Baden-Württemberg und die Kammer Berlin auf strengere Regelungen zum exklusiven Direktvertrieb pharmazeutischer Unternehmer. Hersteller sollen zwingend auch den Großhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten beliefern müssen und bei Verstößen sanktioniert werden. Eine ausschließliche Direktbelieferung von Apotheken soll nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich sein. Tatsächlich hat sich die Durchsetzung der Belieferungspflicht durch die Landesbehörden in der Praxis als unzureichend erwiesen.

Eine Vielzahl von Anträgen befasst sich mit dem Versandhandel. ABDA-Präsident Thomas Preis hat es schon ausgesprochen; nun soll der Gesetzgeber auch von den DAT-Delegierten offiziell aufgefordert werden, ein Rx-Versandverbot gesetzlich zu verankern.

Die letzte Große Koalition (2017 bis 2021) hatte das Vorhaben sogar in ihrem Koalitionsvertrag. Doch der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verweigerte die Umsetzung mit Verweis auf vermeintliche Bedenken der Verfassungsressorts. Leichter dürfte die Umsetzung heute auch nicht werden, zumal sich die neue Regierung das Vorhaben nicht auf die Agenda geschrieben hat.

Die beiden Kammern aus Nordrhein-Westfalen setzen sich gemeinsam für ein differenziertes Versandverbot für Betäubungsmittel ein. Und der Leitantrag »Sicherstellung des Patient*innenwohls durch ausschließliche Versorgung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis durch Apotheken vor Ort« wurde vom Gesetzgeber quasi schon antizipiert. Ministerin Warken hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Online-Handel mit Blüten und Cannabisrezepten beenden soll.

Bei einer strengeren Überwachung der Versender bezüglich der Einhaltung der Temperaturvorgaben wissen die Apotheken die Ministerin ebenfalls an ihrer Seite: Warken will die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Allerdings gibt es zwischen Bund und Ländern noch Gerangel über die Zuständigkeit.

Im Unterkapitel Honorierung geht es nicht nur um die vom ABDA-Vorstand geforderte Anpassung des Fixums, sondern auch um kleinteiligere Regelungen wie die Erhöhung der Notdienstvergütung oder der BtM-Gebühr sowie die Erstattung von Teilnotdiensten.

Der Antrag des ABDA-Vorstands im Unterkapitel Arzneimitteltherapiesicherheit fordert den Gesetzgeber auf, chronisch Kranken einen Rechtsanspruch für eine risikoabhängige Betreuung einzuräumen, samt angemessener Honorierung für die Apotheken. Ein mögliches Stufenkonzept wird im Antrag vorgestellt.

Bürokratiemonster abschaffen

Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau wollen die Berufsorganisationen aus dem Saarland Securpharm an den Kragen. Die Fälschungsschutzrichtlinie erzeuge einen riesigen Aufwand in den Apotheken ohne erkennbaren Mehrwert, so das Argument. Dem »Bürokratiemonster« stehe genau ein Fälschungsfall (Ozempic) gegenüber, der mithilfe von Securpharm zwar bearbeitet, aber nicht entdeckt worden sei.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe möchte die Kolleginnen und Kollegen vor Ort mit besseren Rezepten entlasten. Der Gesetzgeber soll Maßnahmen schaffen, damit die Verordnungen ordnungsgemäß ausgestellt und die Apothekenteams schneller versorgt werden können. Die LAK Hessen will bestimmte Dokumentationspflichten gestrichen sehen und die Dokumentation automatisieren.

Eine Ebene höher zielt der Antrag von Kammer und Verein des Saarlandes, die die Bundesregierung auffordern, ein »Ministerium für Bürokratieabbau« einzurichten.

Digitalisierung mit Köpfchen

Und damit ist der Weg zum letzten großen Block der Antragsmappe »Digitalisierung« eröffnet. Die Kammern aus Nordrhein und Westfalen-Lippe wollen gegen Plattformen im Netz vorgehen, bei denen Kunden mit geringem Aufwand Rezepte und verschreibungspflichtige Arzneimittel ordern können. Vorschlag: Die Bundesnetzagentur soll bei gravierenden und wiederholten Verstößen gegen arzneimittelrechtliche und gesundheitsbezogene Vorschriften ermächtigt werden, den Zugang zu diesen Plattformen in Deutschland zu sperren.

Die Kammer Nordrhein kann sich auch die Einführung einer Registrierungspflicht sowie eines verpflichtenden Qualitätssiegels für solche Plattformen vorstellen.

Die Bremer Kammer nimmt die Zuweisung ins Visier. Eine direkte Zusammenarbeit von Telemedizinanbietern und Versandapotheken soll laut Antrag vom Gesetzgeber verboten werden. Die Kollegen aus Hessen und Berlin schlagen einen anderen Weg vor: E-Rezepte sollen gemäß einer Vorgabe des Verordnungsgebers ausschließlich über die Telematik-Infrastruktur (TI) übermittelt werden. »Damit kann verhindert werden, dass E-Rezepte aus dem Ausland, die über Online-Plattformen ohne ausreichende ärztliche Konsultation ausgestellt wurden, in deutschen Apotheken eingelöst werden«, heißt es im Antrag.

Apropos E-Rezept: Nach wie vor viel Ärger im Apothekenalltag verursachen Praxen, die die E-Rezepte stapelweise signieren. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass die Verordnungen in der Apotheke noch nicht abrufbar sind, wenn der Patient hier eintrifft. Mehrere Kammern und Verbände fordern daher eine gesicherte Verfügbarkeit von signierten E-Rezepten. Der Gesetzgeber soll gesetzliche und technische Rahmenbedingungen schaffen, die sicherstellen, dass Patienten unmittelbar bei Verlassen der Arztpraxis über ein signiertes elektronisches Rezept verfügen.

Was die immer wiederkehrenden Ausfälle im E-Rezept-System betrifft, wird eine »umfassende Redundanz« der TI gefordert. Und: Apotheken sollen in die Lage versetzt werden, erlittene Umsatzverluste durch Ausfälle gegenüber Vertragspartnern geltend zu machen. Die Berufsorganisationen aus Westfalen-Lippe schlagen diesbezüglich vor, den Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) wieder aufleben zu lassen, der dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen war.

Viel Positives konnte die Apothekerschaft der Amtszeit von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht abgewinnen. Zu weit lag dessen Konzept von einer »Apotheke ohne Apotheker« außerhalb des Zumutbaren. Doch ein Ansatz im Gesundes-Herz-Gesetz traf durchaus auf Zustimmung in der Apothekerschaft. Die Berufsorganisationen aus Bayern wünschen sich eine Neuauflage des Vorhabens, Vor-Ort-Apotheken verstärkt in die Beratung zu Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie tabakassoziierten Erkrankungen einzubinden.

Kammer und Verband aus Bayern nehmen zudem noch die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Blick. Sofern eine ärztlich gesicherte Indikation vorliegt, sollten Apotheken im Rahmen des Therapiekonzepts DiGA zulasten der Krankenkassen bereitstellen dürfen.

Insgesamt verspricht die Fülle der Anträge und Themen in diesem Jahr wieder spannende Diskussionen auf dem Deutschen Apothekertag. Über allem steht aber die Forderung nach einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stärkung und Sicherstellung der Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken. Entscheidend für den Grundtenor der Stimmung dürften daher die konkreten Reformvorschläge von Ministerin Warken werden. Die Erwartungen sind groß.

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