Apotheken geben mehr medizinisches Cannabis ab |
Im vergangenen Jahr verzeichnete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut 350.000 Abgaben von Cannabinoid-haltigen Zubereitungen und Cannabisblüten in öffentlichen Apotheken. / Foto: Getty Images/Tinnakorn Jorruang
In seiner aktuellen Auswertung untersuchte das DAPI, wie häufig öffentliche Apotheken von 2020 bis 2023 Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel, Cannabinoid-haltige Zubereitungen und Cannabis-Blüten zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben haben. Cannabinoid-haltige Zubereitungen, die über das Sonderkennzeichen für allgemeine Rezepturen 09999011 abgerechnet wurden, berücksichtigte das Institut dabei nicht.
Laut der Auswertung entfielen auf die 350.000 Abrechnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung 138.600 Rezeptzeilen auf importierte Cannabisblüten sowie 207.400 Rezeptzeilen auf Cannabinoid-haltige Zubereitungen und Stoffe. Medizinalcannabis aus deutschem Anbau rechneten die Apotheken im vergangenen Jahr mit 3600 Rezeptzeilen etwas seltener ab als 2022, als darauf 4600 Rezeptzeilen entfielen.
Die Zahl der Packungen Cannaboid-haltiger Fertigarzneimittel, die Apotheken von 2020 bis 2023 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben haben, stieg mit 17 Prozent nur leicht – von 80.290 abgegebenen Packungen im Jahr 2020 auf 93.750 Packungen im vergangenen Jahr. In dieser Arzneimittelgruppe gaben Apotheken laut DAPI mit Abstand am häufigsten das Präparat Sativex® ab. Es ist zugelassen zur Symptomverbesserung bei erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose, die nicht angemessen auf eine andere Arzneimitteltherapie angesprochen haben. Die Zahl der abgegebenen Sativex-Packungen blieb laut DAPI im untersuchten Zeitraum allerdings fast konstant.
Hingegen stiegen bei Epidyolex®, einem Cannabidiol-haltiges Orphan Drug, laut DAPI die Absätze seit der Markteinführung kontinuierlich an – von 11.900 Packungen im Jahr 2020 auf 26.900 im vergangenen Jahr. Das Mittel wird als Zusatztherapie bei Krampfanfällen angewendet und ist seit September 2019 auf dem Markt. Der Absatz des bei Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen angewendeten Canemes® war laut DAP vergleichsweise gering und im Zeitverlauf leicht rückläufig – von 1200 Packungen in 2020 auf 900 in 2023.
Zum Hintergrund: Seit März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis verordnen, wenn die zuständige Krankenkasse dies genehmigt hat. Seit Juli 2021 dürfen Apotheken auch medizinisches Cannabis abgeben, das in Deutschland angebaut und im Auftrag der Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vertrieben wurde.
Mit dem Cannabis-Gesetz, das seit 1. April 2024 in Kraft ist, fällt die Verordnung von Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern ist im neuen »Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken« geregelt. Mit Ausnahme vom Wirkstoff Nabilon (Canames) ist für die Verordnung von medizinischem Cannabis kein Betäubungsmittelrezept mehr notwendig.