Pharmazeutische Zeitung online
AvP-Insolvenzverfahren

Apotheken erhalten 11 Prozent sofort

Im AvP-Insolvenzverfahren erhalten betroffene Apotheken erstmals eine Rückzahlung auf ihre offenen Forderungen. Rund 33 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse werden aufgrund eines geschlossenen Vergleichs ausgeschüttet. Das entspricht einer Quote von etwa 11 Prozent, weitere Tranchen folgen.
Alexander Müller
18.01.2024  13:30 Uhr
Apotheken erhalten 11 Prozent sofort

Vor mehr als drei Jahren, am 16. September 2020, wurde das Insolvenzverfahren zu AvP eröffnet, tausende Apotheken wurden zu Gläubigern. Seitdem warten die Apotheken auf ihr Geld, weil das Geflecht aus Verträgen und Zahlungsströmen nicht leicht zu entwirren ist. Um nicht langwierig über vermeintliche Aussonderungsrechte zu streiten, wurde im Herbst 2023 ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht eine Teilausschüttung der Forderungen der Apotheken vor.

Die erste Tranche ist nun fällig. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat den Betrag schon an den Treuhänder überwiesen, dieser wird heute oder morgen den Auszahlungsbetrag von rund 33 Millionen anweisen, damit die Zahlungen spätestens am 22. Januar bei den Apotheken sind. Rund 2.500 Überweisungen müssen durchgeführt werden. Die Apotheken erhalten damit vor Abschluss des Insolvenzverfahrens einen Abschlag von rund 11 Prozent auf ihre Forderungen.

Weitere Auszahlungen folgen

Weitere Auszahlungen sollen folgen. Die PZ hatte ausführlich über die verschiedenen Töpfe und Tranchen berichtet. Der vom Vergleich nicht betroffene Teil der Forderungen geht nicht verloren. Die Apotheken nehmen mit ihrer Restforderung regulär am Insolvenzverfahren teil, inklusive der Quotenzahlung zum Abschluss.

Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR), der das Verfahren federführend begleitet, hatte in der Vergangenheit eine Gesamtquote von 40 bis 50 Prozent in Aussicht gestellt. Das scheint angesichts der bislang bekannt gewordenen Zahlen nicht unwahrscheinlich. Ein Unsicherheitsfaktor ist bei solchen Schätzungen die noch ausstehende Vergleichsvereinbarung mit den Banken, an der Insolvenzverwalter Hoos ebenfalls arbeitet.

In der kommenden Woche erhalten alle Apotheken Geld, die an dem Vergleich teilnehmen. Sie haben im Gegenzug auf etwaige Aussonderungsrechte verzichtet. 96,1 Prozent gemessen an der Forderungssumme hatten dem Vergleich zugestimmt, das nötige Quorum von 80 Prozent wurde damit weit übertroffen. Für die nicht beteiligten Apotheken muss Hoos Rückstellungen bilden, falls diese ihre Aussonderungsrechte vor Gericht durchsetzen können. In den bisherigen Verfahren waren die Apotheken – mit Ausnahme eines Sonderfalls – aber unterlegen.

Die nächsten Zahlungen des Treuhänders an die Apotheken erfolgen nach offiziellen Angaben voraussichtlich Ende März und Ende September. Schließlich plant der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres 2024 eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa