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Das BMG stellt klar:

Apotheken dürfen auch in Pflegeheimen impfen

Rechtlich ist vorgesehen, dass Apotheker Covid-19-Impfungen nicht nur in der eigenen Offizin, sondern auch etwa in Alten- und Pflegeheimen durchführen dürfen. Die PZ hatte beim Bundesgesundheitsministerium nachgehakt, ob dies auch mit der Apothekenbetriebsordnung vereinbar ist. Das Ministerium gibt grünes Licht. Das Aufsuchen der Person vor Ort muss aber »notwendig« sein. Die Bundesländer gehen mit dieser Frage aber unterschiedlich um.
Charlotte Kurz
27.01.2022  13:30 Uhr

In Bayern möglich, in NRW nicht

Auch in Bayern ist es möglich, dass Apotheken direkt vor Ort in einem Pflegeheim impfen können. Auch hier müssen die räumlichen Voraussetzungen inklusive der Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen bei Sofortreaktionen und die hygienischen Standards erfüllt sein, betonte ein Sprecher der bayerischen Kammer gegenüber der PZ.

In Brandenburg müsste diese Tätigkeit ebenfalls, ähnlich wie die Aufnahme von Impfungen in externen Räumlichkeiten, angezeigt werden, so eine Kammersprecherin. »Allerdings geben wir zu bedenken, dass in Pflegeheimen zum großen Teil multimorbide Patienten untergebracht sind, sodass sich eine Anamnese durch den Apotheker schwierig gestaltet und in die Hände des behandelnden Arztes gehört. Dieser kann in diesen Fällen besser beurteilen, ob eine Impfung für die Patienten geeignet ist«, betonte die Sprecherin. Zudem würden die Apotheker nur ein unterstützendes Angebot bieten wollen und nicht in Bereiche eingreifen, in denen eine ärztliche Versorgung gegeben ist.

In Nordrhein-Westfalen ist eine »aufsuchende Impfung in der Häuslichkeit durch Apotheken« derzeit grundsätzlich nicht möglich, sagte das Gesundheitsministerium in Düsseldorf der PZ. Der Geschäftsführer der Kammer Nordrhein, Stefan Derix, ergänzte aber, dass es in Einzelfällen zumindest möglich sei, mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt zu treten und diesbezüglich nachzuhaken.

In anderen Bundesländern ist diese Frage nach der Möglichkeit von Impfungen in Pflege- und Sozialeinrichtungen noch nicht abschließend geklärt, etwa in Baden-Württemberg oder Berlin. Wer also Covid-19-Impfungen etwa in einem benachbarten Pflegeheim anbieten will, sollte sich am besten mit der Kammer oder der jeweiligen Aufsichtsbehörde in Verbindung setzen und dies im Einzelfall klären.

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