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Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft

Apotheken dürfen Antigentests an Pflegeheime abgeben

Im Eilverfahren haben am gestrigen Mittwoch der Bundestag und der Bundesrat das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Weil auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schon unterschrieben hat, tritt das Gesetz schon am heutigen Donnerstag in Kraft. Mit dabei ist die Erlaubnis für Apotheker Antigentests auch an Pflegeheime abzugeben. Zudem warten die Apotheker gespannt auf die genaue Ausgestaltung der bundesweiten Masken-Abgabe.
Benjamin Rohrer
19.11.2020  12:05 Uhr

Der Bundestag war in den vergangenen Tagen im Ausnahmezustand. Denn die Abgeordneten mussten unter hohem zeitlichen Druck den Entwurf des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes prüfen und Änderungsanträge formulieren. Mit dem Vorhaben will die Regierung erneut auf die Pandemie reagieren. Am gestrigen Mittwoch kam das Gesetz dann in Zweiter Lesung ins Parlament, wurde dort unter heftigem Protest der AfD beschlossen und ging dann abends sogar noch in den Bundesrat, um auch dort durchgewinkt zu werden. Nur kurze Zeit später unterzeichnete der Bundespräsident das Gesetz – am gestrigen Mittwochabend wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie vorgesehen, tritt es einen Tag später (also am heutigen Donnerstag) in Kraft.

Ebenfalls am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag per gesondertem Beschluss ausdrücklich bekräftigt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Dieser Beschluss ermöglicht es unter anderem, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Änderungen in den Versorgungsbereichen flexibel per Verordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats regeln kann. Allerdings wurden durch das neue Gesetz einige Neuregelungen hinzugefügt, mit denen der Parlamentsvorbehalt gesichert werden soll. Unter anderem ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Parlament während der pandemischen Lage mehrfach Berichte vorzulegen. Die Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, beispielsweise zu Atemschutzmasken und Coronatests werden zudem konkretisiert.

Apotheken sollen Masken abgeben

Auch für die Apotheker sind einige Teile des Gesetzes relevant. Beispielsweise ist in der Endfassung des Gesetzes eine Neuregelung, mit der für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Abgabe von In-Vitro-Diagnostika (also insbesondere Point-of-Care-Antigen-Tests) an Pflegeheime ermöglicht wird. Konkret ist das notwendig, weil die Regierung mit ihrer aktualisierten Teststrategie insbesondere in Pflegeheimen auf den Einsatz von Antigentests setzt, um die mit PCR-Tests überfüllten Labore zu entlasten. Auch eine Abgabe von Antigentests an Endverbraucher war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert worden, diese bleibt jedoch weiterhin untersagt – entsprechende Änderungsanträge haben es nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatte das BMG in einer gesonderten Verordnung schon festgelegt, dass die Apotheker pro abgegebenem Test ein Fixhonorar in Höhe von 40 Cent erhalten sollen.

Wie bereits berichtet, bahnt sich für Apotheker aber noch eine weitere, große Aufgabe an. Der Bundestag hat mit dem Gesetz das BMG ermächtigt, eine Verordnung zur Verteilung von Schutzmasken an Patienten aus Risikogruppen in Kraft zu setzen. In dem Gesetz heißt es, dass »beispielsweise« Apotheken diese Masken an Patienten mit Anspruch auf solche Masken abgeben könnten. Der Deutsche Apothekerverband soll vom BMG vor der Verordnung nochmals angehört werden.

Welche Patientengruppen einen Anspruch auf die Masken haben werden, welche Masken verteilt werden sollen und zu welchem Preis, das ist derzeit alles noch unklar. Das BMG verwies auf Nachfrage der PZ auf die Verordnung, für die es wohl demnächst einen ersten Entwurf geben soll. Dem Vernehmen nach könnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen, welche Patientengruppen Masken erhalten sollen – die Masken müssten dann ärztlich verordnet werden.

 

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