Apotheken-Anschluss an Meldeportal DEMIS im vierten Quartal |
Bald sollen umständliche Mails an einzelne Gesundheitsämter Geschichte sein – Apotheken sollen im vierten Quartal Corona-Testergebnisse automatisch über ein Online-Portal übermitteln. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Für die Apotheken steht bald ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung an. Im vierten Quartal 2021 sollen Arztpraxen und Apotheken an ein elektronisches Meldeportal namens DEMIS angeschlossen werden. DEMIS, die Kurzform für »Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz« soll die Meldung von positiven Coronavirus-Tests automatisiert an die 375 Gesundheitsämter in Deutschland weitergeben.
Medizinische Labore, die Ergebnisse positiver PCR-Tests an die Gesundheitsämter weiterleiten, übermitteln diese bereits per DEMIS über eine eigens eingerichtete Schnittstelle. Dies ist für Labore laut Infektionsschutzgesetz auch seit 1. Januar 2021 Pflicht. Zwar ist laut Infektionsschutzgesetz bis zum 1. Januar 2023 noch Zeit, bis sich alle weiteren meldepflichtigen Gruppen, dazu gehören auch Apotheken, an das elektronische Meldesystem anschließen müssen. Allerdings sollen Apotheken und Arztpraxen über die Telematik-Infrastruktur (TI) in diesem Jahr noch einen Zugang zum Meldeportal erhalten. Der Zugang ist damit nur Apotheken vorbehalten, die den entsprechenden Konnektor sowie die Institutionenkarte (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis haben, um sich identifizieren und anzumelden. Allerdings sind mittlerweile die allermeisten Apotheken an die TI angeschlossen.
Torsten Hoffmann ist für die Entwicklung des Meldeportals DEMIS bei der Gematik zuständig. / Foto: Gematik GmbH
Dabei hat sich der Startschuss des DEMIS-Meldeportals bereits deutlich verzögert. Im Gespräch mit der PZ im Frühjahr dieses Jahres erklärte der technische Projektleiter bei der Gematik, Thomas Jenzen, dass Apotheken gegen Ende des zweiten Quartals 2021, also im Juni, an DEMIS angeschlossen werden sollten. Die Gematik ist für die Entwicklung und technische Umsetzung des DEMIS-Portals im Auftrag des federführenden Robert-Koch-Instituts (RKI) zuständig. Aufgrund von notwendigen technischen Änderungen verzögerte sich der Start des Meldeportals. Wir liegen nun in den letzten Zügen und freuen uns, dass das Meldeportal bald online geht, erklärte Torsten Hoffmann, DEMIS-Product Owner bei der Gematik der PZ nun.
Mit DEMIS soll sich für Apotheken im ersten Schritt vor allem die Übermittlung von Testergebnissen von Coronavirus-Schnelltests an die Gesundheitsämter erleichtern. Bislang übermittelten die Offizinen diese Informationen per Mail oder per Fax und mussten das jeweilig zuständige Gesundheitsamt selbst heraussuchen. Das Meldeportal, das über einen Web-Browser im Rahmen der TI einfach zugänglich sein soll, soll diesen Prozess beschleunigen. »Das Portal entwickeln wir so leichtgewichtig und intuitiv wie möglich«, erklärte Hoffmann.
Auf der Startseite des DEMIS-Portals wird für eine Übermittlung eines Testergebnisses das Feld »Meldung« angeklickt. In insgesamt drei Bereichen müssen Apotheken dabei Angaben für die korrekte Testübermittlung machen. Über den Reiter »Meldende Person« sind Angaben zur Apotheke zu machen. Diese Angaben können aber über den Browser gespeichert werden, so dass sie nicht jedes Mal neu eingetragen werden müssen. Im zweiten Bereich »Betroffene Person« werden Informationen zur getesteten Person eingegeben. Hier werden die Daten nicht gespeichert, sondern nach dem Übersenden des Ergebnisses aus dem Cache aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Wichtig ist, hier müssen prinzipiell nur drei Angaben gemacht werden. Vorname und Nachname der Person, Geschlecht sowie die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes oder des gewöhnlichen oder des derzeitigen Wohnsitzes tragen Apotheken hier ein. Je mehr Informationen vorliegen, also beispielsweise auch die Adresse inklusive Straße und Hausnummer, desto schneller und besser können Gesundheitsämter die Person kontaktieren, erklärte Hoffmann. Allerdings reicht die alleinige Eingabe der Postleitzahl für die meldepflichtige Person, also die Apotheke auch schon aus. Denn mit der Postleitzahl wird das zuständige Gesundheitsamt automatisch gefunden und die Meldung wird dorthin übertragen.
Im dritten Bereich »Diagnostik« wird lediglich das Datum des Tages eingegeben, an dem der Test durchgeführt wurde und in einem Feld »Kommentar« können optional noch weitere Informationen eingetragen werden, beispielsweise ob schon Symptome vorliegen. Wichtig ist zudem: Es wird kein Testtyp oder kein Testergebnis angegeben, denn Apotheken können über das Meldeportal nur Coronavirus-Schnelltestergebnisse übermitteln. Zudem werden nur positive Ergebnisse an das Gesundheitsamt weitergeleitet, denn für die Übermittlung negativer Ergebnisse fehlt die Rechtsgrundlage, erläuterte Hoffmann. »Insgesamt soll das Absetzen der Meldung weniger als ein bis zwei Minuten dauern«, so Hoffmann. Nach dem Absenden können Apotheken je übermitteltem Ergebnis eine Empfangsbestätigung als PDF-Dokument herunterladen, auf dem alle Details nochmal zusammengefasst werden. Diese können apothekenintern und unter Beachtung der geltenden Datenschutzrechte abgelegt werden.
So soll das Meldeportal aussehen. Es wird im geschützten Bereich der Telematik-Infrastruktur über einen Web-Browser aufgerufen. / Foto: Gematik GmbH
Derzeit bereitet die Gematik die Vorabveröffentlichung, den sogenannten Release Candidate vor. Das Meldeportal selbst soll dann Ende Oktober/Anfang November 2021 online gehen. Das RKI werde den Link zum Portal kommunizieren. Wenn das Portal online zugänglich ist, soll es ein »betreutes« Heranführen von Pilotnutzern, also bestimmten Apotheken oder Arztpraxen geben, die das Portal nutzen und der Gematik direktes Feedback dazu geben. Diese Pilotphase könne aber erst starten, nachdem das Portal öffentlich ist und alle Apotheken darauf bereits zugreifen können, erklärte die Gematik der PZ.
Das Meldeportal für Apotheken und Arztpraxen wird zunächst lediglich die Meldung über Coronavirus-Testergebnisse beinhalten. Nachdem Coronavirus-Schnelltests aber ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei für die Bevölkerung zugänglich sein sollen und auch vor dem Hintergrund einer weiter ansteigenden Impfquote führen Apotheken immer weniger Tests als noch vor einigen Wochen durch. Dennoch kann das Portal die Arbeit der Apotheken erleichtern. Zudem soll das Meldeportal in der Zukunft auch weiterentwickelt werden, verrät Hoffmann. Denn perspektivisch sollen nicht nur Corona-Infektionen, sondern auch weitere laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankungen über das Portal gemeldet werden können. Wie das allerdings für Apotheken relevant sein wird, steht noch offen. Denn bislang dürfen Pharmazeuten außer bei den Coronavirus-Tests, keine diagnostischen Tests in der Apotheke durchführen.
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