| Lukas Brockfeld |
| 09.12.2025 16:00 Uhr |
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisiert die hohen Arzneimittelpreise. / © Imago/IPON
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen seit Jahren stark an und die Bundesregierung sucht händeringend nach Möglichkeiten, den Anstieg der Beitragssätze zu bremsen. 2024 hat die GKV 59,3 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben, das war der zweitgrößte Ausgabenposten der GKV und ein Anstieg von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Am Dienstag hat die AOK ihren »Arzneimittel-Kompass 2025« vorgestellt. In diesem wollen die Ortskassen »Wege zu fairen Lösungen« der Preisproblematik aufzeigen. »Seit 2011 sind die Arzneimittelausgaben um 125 Prozent gestiegen. 2011 ist deshalb spannend, weil es das Jahr ist, in dem das AMNOG eingeführt wurde«, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung des Berichtes. Das AMNOG-Verfahren, das die Ausgaben eigentlich bremsen sollte, wurde laut Reimann durch zu viele Anpassungen geschwächt und werde oft von der Pharmaindustrie umgangen.
Reimann erklärte, dass inzwischen 54 Prozent der Arzneimittelkosten auf patentgeschützte Produkte entfallen. Oft seien diese Produkte sehr teuer und hätten einen nur unzureichend belegten Zusatznutzen. »Der in Deutschland bestehende Regulierungsrahmen ist für die Kombination von unzureichender Evidenz und überhöhten Preisen nicht eingerichtet. Erst recht nicht darauf, dass die pharmazeutischen Unternehmen zunehmend Umgehungsstrategien verfolgen, mit denen sie den Zusatznutzen nicht nachweisen müssen, aber dennoch extrem hohe Preise verlangen können«, so Reimann.
Die AOK-Bundesverbandsvorsitzende präsentierte am Dienstag auch einen Lösungsvorschlag: »Arzneimittel mit unsicherer Evidenz sollten künftig ausschließlich in qualifizierten Zentren für Fälle mit hohem medizinischen Bedarf eingesetzt werden. Die Erstattung sollte an eine weitere Evidenzgenerierung gekoppelt werden.«
Auch für die künftige Preisgestaltung hat die AOK eine Forderung: »Wir schlagen einen Interimspreis ab Marktzugang vor, der sich an der Höhe der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientiert und als vorläufige Vergleichsgröße dient. Wenn der Interimspreis dann mit dem ausgehandelten Erstattungspreis rückabgewickelt wird, trägt das auch dem Anliegen der pharmazeutischen Hersteller nach angemessenen Preisen Rechnung.«