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Baden-Württemberg

AOK vergütet Botendienste

Der Landesapothekerverband (LAV) und die AOK Baden-Württemberg haben eine Vergütung für Botendienste vereinbart. Die Regelung ist zunächst bis Ende April befristet. 
Julia Endris
24.03.2020  12:40 Uhr

»Die Vereinbarung betrifft bislang nur die AOK, mit anderen Primärkassen im Land sind wir jedoch ebenfalls im Gespräch«, sagt Frank Eickmann, Pressesprecher des LAV Baden-Württemberg. Er ist froh, dass es für den immensen Mehraufwand in den Apotheken nun eine Anerkennung gibt, auch wenn die Vergütung des  Botendienstes mit 2,00 Euro noch nicht kostendeckend ist.

Pro beliefertem Patienten können Apotheken in Baden-Württemberg ab dem 20. März für den Botendienst  2,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer mit der AOK abrechnen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen 06461096 und ist vorläufig bis zum 30. April diesen Jahres befristet, meldet der ABDATA Pharma-Daten-Service.

Die Vergütung des Botendienstes in Baden-Württemberg ist für die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die bundesweit die Aussetzung der Rabattverträge sowie eine Vergütung der Botendienste fordert, zumindest ein Teilerfolg. Allerdings kritisiert die ABDA auch, dass es bislang leider keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt. 

Eickmann ist sehr erleichtert über die Möglichkeiten, abseits der Rabatt- und Rahmenverträge Arzneimittel abzugeben, um Patienten unnötige Wege und Kontakte zu ersparen. Hier waren die Ersatzkassen vergangene Woche federführend, die AOK zog entsprechend nach. Dies gilt für Baden-Württemberg. Bundesweit lockerte am vergangenen Dienstag die AOK Rheinland/Hamburg als erste Kasse bundesweit die Rabattverträge.

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