Letzteres hält die AOK zwar für sinnvoll, aber leider EU-rechtlich nicht umsetzbar. »Eine Standortberücksichtigung im Rahmen von Rabattausschreibungen mit dem Zuschlagskriterium »Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU« ist zwar gut gemeint, scheitert jedoch absehbar an den bestehenden Vorgaben des EU-Vergaberechts«, so Bauernfeind. Das hätten die eigenen Erfahrungen der AOK-BaWü. gezeigt. Demnach hatten die AOKs genau solch ein Kriterium bei der Ausschreibung von Antibiotika verlangt. Sie wären laut AOK-Chef bereit gewesen einen höheren Preis zu zahlen, »wenn wichtige Teile der Lieferkette in der EU oder deren Freihandelszone liegen«. Dieses Konzept sei aber seitens Pharmahersteller angegriffen und vom Oberlandesgericht Düsseldorf in letzter Instanz gestoppt worden. Das Gericht habe jede Art der Privilegierung aufgrund geografischer Kriterien in der Lieferkette für nicht mit dem EU-Vergaberecht vereinbar erklärt.