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Lieferengpässe

AOK: Apotheken überstrapazieren Austauschfreiheiten

Die ABDA kämpft für den Fortbestand der während der Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten. Das passt der AOK Rheinland/Hamburg nicht; die Apotheken nutzten die Ausnahmen schlichtweg aus, kritisiert sie. Das gehe zu Lasten der Solidargemeinschaft.
Cornelia Dölger
04.04.2023  12:30 Uhr

Kurz bevor der jüngste Entwurf des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) am morgigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, gibt es noch einmal scharfe Kritik an wichtigen Inhalten. Im Fokus stehen unter anderem die während der Pandemie gelockerten Austauschregeln für Rabattarzneimittel. Nach jetzigem Stand sollen sie im Falle einer Nicht-Verfügbarkeit nun doch erhalten und nicht an eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Lieferengpassliste gekoppelt werden. Apotheken dürfen allerdings nur austauschen, wenn sie vorher bei zwei Großhändlern die Lieferbarkeit überprüft haben.

Die Pläne passen der AOK Rheinland/Hamburg nicht. Wie deren stellvertretender Vorstandsvorsitzender Matthias Mohrmann in einer Mitteilung verlauten ließ, sieht die Krankenkasse Forderungen der ABDA, die erweiterten Regelungen zum Arzneimittelaustausch aus der Corona-Pandemie umfänglich zu verlängern, sehr skeptisch. »Die Lockerungen der Regelungen für den erweiterten Arzneimittelaustausch, die während der Corona-Pandemie angewendet wurden, sind nicht dafür geeignet, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Medikamentenversorgung zu begegnen«, betonte Mohrmann demnach. Mehr noch: Die Ausnahmeregelungen würden derzeit »deutlich häufiger« genutzt, als es die bestehenden oder gemeldeten Lieferengpässe erwarten ließen. »Dies führt dazu, dass deutlich teurere Arzneimittel abgegeben werden. Dies geht zu Lasten der Solidargemeinschaft«, kritisierte der Vize-Vorstandschef.

Entschädigung für Apotheken und Großhandel in der Kritik

Mohrmanns Kritik geht aber noch weiter. So zeigt er kein Verständnis dafür, dass Apotheken wie Großhändler laut den BMG-Plänen für das Lieferengpassmanagement entschädigt werden sollen. Für Apotheken ist bekanntlich eine 50-Cent-Pauschale vorgesehen, die Großhändler dürfen nach dem neuesten Entwurf erstmals eine Engpasspauschale in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung aufschlagen. Über die Höhe gab es aber dem Vernehmen nach bis dato noch Beratungsbedarf – offenbar ein Grund, warum der Entwurf vorige Woche noch nicht durchs Kabinett ging.

Wenn es nach der AOK geht, winkt das Kabinett diesen Passus beim nächsten Termin nicht durch. Mohrmann kritisierte in der Mitteilung: »Es ist nicht zielführend, allgemeine Probleme des Arzneimittelmarktes einseitig über eine weitere finanzielle Belastung der Beitragszahlenden lösen zu wollen.« Vielmehr müsse die Bundesregierung klare Regeln schaffen, um zukünftig Lieferengpässen vorzubeugen. Die gesetzliche Krankenversicherung und damit die Beitragszahlenden dürften nicht überfordert werden.

AOK plädiert für Frühwarnsystem

Klappen könnte dies laut Mohrmann etwa mit einem Frühwarnsystem, bei dem drohende Arzneimittelengpässe für alle von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen Arzneimittel über die gesamte Lieferkette gemeldet werden müssten. »Den Lieferengpässen muss begegnet werden, bevor der Engpass überhaupt in der Apotheke spürbar wird«, forderte der Vize-Vorstandschef. Darüber hinaus gebe es in der gesamten Produktion und Lieferkette mögliche Stellschrauben, um die Versorgungslage zu verbessern. So könnten durch eine effiziente Kontrolle der Qualität und die Sicherstellung guter Produktionsbedingungen etwa Produktrückrufe vermieden werden, zeigte sich Mohrmann überzeugt. Zudem müsse die Lagerhaltung gestärkt werden.

 

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