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Sven Siebenand |
22.01.2025 18:00 Uhr |
Professor Dr. Ulrich Jaehde von der Universität Bonn ist sich sicher, dass Apothekenteams die orale Antitumortherapie von Patienten verbessern und sicherer machen können. Beim Pharmacon Schladming führte er aus, an welchen Stellen pharmazeutische Betreuung nützlich ist. / © PZ/Alois Müller
Der Professor für Klinische Pharmazie informierte, dass es mittlerweile mehr als 100 orale Antitumortherapeutika auf dem Markt gibt und deren Verordnungszahlen seit Jahren ansteigen. Die Konsequenz: Apothekenteams sind zunehmend mit entsprechenden Rezepten konfrontiert und können ihr Wissen an einigen Stellen anbringen. Denn: »Die orale Antitumortherapie ist mit zahlreichen Arzneimittel-bedingten Problemen assoziiert, die eine ausbleibende Wirksamkeit und vermeidbare Nebenwirkungen zur Folge haben können«, sagte Jaehde. Die pharmazeutische Betreuung sei ein AMTS-Sicherheitsnetz für Patienten, das diese dringend brauchen.
Eine große Herausforderung im Rahmen der oralen Antitumortherapie ist die Polymedikation. Jaehde verwies auf eine Untersuchung, wonach Patienten mit oraler Krebsmedikation zusätzlich durchschnittlich sieben weitere Medikamente einnehmen. Ein Interaktions-Check in der Apotheke ist also auf jeden Fall eine gute Idee.
Beispielsweise kann die Kombination aus Protonenpumpeninhibitor (PPI) und Tyrosinkinasehemmer (TKI) problematisch sein. Durch die Erhöhung des Magen-pH-Werts verringert sich bei einigen TKI, etwa Sotorasib, die Löslichkeit im Magensaft. Dies führt zu einer geringeren Arzneistoffkonzentration im Plasma und möglicherweise zum Wirkverlust. Die Apotheke könne bei entsprechenden Arzneistoffen die Einnahme mit einem säurehaltigen Getränk wie Cola empfehlen. Auch einen Wechsel vom PPI zu einem H2-Antihistaminikum (TKI-Einnahme zwei Stunden davor oder zehn Stunden danach) oder einem Antazidum (TKI-Einnahme zwei Stunden davor oder vier Stunden danach) könne man erwägen.
Auch in Sachen Therapiemonitoring können sich Apotheken einbringen. »Insbesondere durch die elektronische Patientenakte und den damit verbundenen Zugriff der Apotheke auf Laborwerte wird dies zukünftig umso mehr möglich sein und dabei helfen, Therapieprobleme zu finden.« An einem Fallbeispiel zeigte Jaehde eindrucksvoll, dass ein waches Auge in der Apotheke sehr nützlich ist.
So war aufgefallen, dass im Rahmen einer Krebstherapie mit Futibatinib die Phosphatspiegel nicht regelmäßig überwacht wurden. Das ist jedoch wichtig, denn der Wirkstoff kann die Serumphosphat-Konzentration erhöhen, was kritisch ist. »Anhaltend hohe Phosphatkonzentrationen können zu einer Mineralisierung des Weichgewebes führen«, informierte der Referent. Nach Rücksprache mit der Praxis wurde dort tatsächlich ein erhöhter Phosphatwert bestimmt. Jaehde: »Das Aufpassen der Apotheke hat damit möglicherweise spätere Probleme verhindert.«
Auch in Sachen Adhärenz können Apothekenteams Gutes für die Patienten tun. Als Beispiel führte Jaehde eine Studie an, in der zunächst non-adhärente Patienten unter Capecitabin identifiziert wurden. Deren Adhärenz konnte später durch eine gezielte pharmazeutische Beratung gesteigert werden. »Die Kunst liegt aber immer auch darin, herauszufinden, welche Patienten nicht adhärent sind«, räumte der Apotheker ein.
»Man kann in der Apotheke viel dazu beitragen, um die Symptomlast der Patienten zu senken«, ging Jaehde auf einen weiteren Vorteil einer pharmazeutischen Beratung ein. Auch hierfür gab es ein Fallbeispiel: So kann unter anderem das bei Brustkrebs zugelassene Elacestrant zu Hautausschlag an den Händen, extrem trockener Haut, offenen Stellen, Rötung und Schwellung führen. »Die Konsequenz kann letztlich eine Dosisreduktion oder gar ein Therapieabbruch sein«, so Jaehde. Dies lässt sich oft aber dank einer entsprechenden Beratung in der Apotheke verhindern. Beispielsweise könne man empfehlen, eine Harnstoff-haltige Salbe (10 Prozent) auf die betroffenen Stellen aufzutragen.
Abschließend empfahl Jaehde das Curriculum »Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie« der Bundesapothekerkammer. Zudem erinnerte an die entsprechende pharmazeutische Dienstleistung. Patienten, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch darauf.