| Ev Tebroke |
| 25.11.2022 08:00 Uhr |
Was die Bestellung betrifft so gelten wieder Höchstbestellmengen. Zudem sei zu beachten, dass ein Vial insgesamt 10 Dosen enthält, so der DAV. Die entsprechenden zusätzlichen Pharmazentralnummern für den neuen Booster-Impfstoff seien bereits in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken verfügbar, heißt es.
Da der Impfstoff ausschließlich für die Impfung unter 12-jähriger Kinder vorgesehen ist, steht dieser für Impfungen durch Zahnärzte und durch Apotheker nicht zur Verfügung. Vertrags-, Privat-, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern sollen nicht mehr als 240 Dosen (24 Vials) ordern können. Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst dürfen maximal 1020 Dosen (102 Vials) in den Apotheken bestellen. Bei der Verordnung sei auf eine eindeutige Bezeichnung zu achten, um ihn von anderen Biontech-Impfstoffen unterscheiden zu können.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.