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Neue Regeln

Angabe der Dosierung auf Rezept wird Pflicht – droht die Retaxfalle?

Künftig sind Ärzte dazu verpflichtet, auf dem Rezept konkrete Angaben zur Dosierung zu machen. In der Testphase klappt dies aber noch nicht richtig: Apotheker berichten über hohe Fehlerquoten. 
Ev Tebroke
29.10.2020  15:30 Uhr

»Heilung« in vielen Fällen möglich

Bislang ist bei fehlenden Angaben auf dem Rezept in der Regel eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Wenn dies nicht möglich ist, darf der Apotheker das Rezept nicht bedienen, der Patient muss warten. Mit der Neuregelung zum 1. November darf der Apotheker in dringenden Fällen folgende fehlende Angaben auf dem Rezept ergänzen: das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist; das Datum der Ausfertigung; die Darreichungsform, sofern die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, des Wirkstoffs oder des in der Apotheke hergestellten Arzneimittels nicht eindeutig ist; die Angaben zur Gebrauchsanweisung bei in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln; die Angaben zur Dosierung.

Auch in nicht dringenden Fällen dürfen Apotheker Rezepte auch ohne ärztliche Rücksprache »heilen«, wenn ihnen die fehlenden Angaben zweifelsfrei bekannt sind. Dies betrifft den Vornamen der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme; den Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst; oder den Hinweis auf eine schriftliche Dosierungsanweisung.

 

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