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E-Rezept

Anbindungszeitpunkt von Drittanbieter-Apps weiter unklar

Schon Ende 2021 hatte Bundesgesundheitsministerium angekündigt, die Anbindung sogenannter Drittanbieter-Apps an die E-Rezept-App der Gematik in einer Verordnung zu regeln. Doch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offenbart: Es gibt noch immer keinen genauen Termin für die Verordnung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.06.2022  15:30 Uhr
Anbindungszeitpunkt von Drittanbieter-Apps weiter unklar

Der Veröffentlichungszeitpunkt der Verordnung, in der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Schnittstellen zwischen der E-Rezept-App der Gematik und Smartphone-Apps von Drittanbietern genauer definieren will, wurde schon mehrfach verschoben. In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion wird nun deutlich, dass es noch immer keinen genauen Zeitpunkt gibt. Eine »Bereitstellung von Schnittstellen zum E-Rezept Fachdienst, die es vertrauenswürdigen Anbietern ermöglichen, Mehrwertangebote für Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit elektronischen Verordnungen anzubieten«, sei lediglich beabsichtigt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. »Datenschutz und Datensicherheit sowie die Datenhoheit der Versicherten steht dabei stets im Fokus«, heißt es weiter.

E-Rezepte: Viele Wege zur Apotheke

Die Verordnung ist für die Apotheken von großer Bedeutung. Schließlich könnte in ihr festgelegt werden, wie »leicht« es für Drittanbieter sein wird, E-Rezepte in ihre Digital-Systeme zu leiten. Zur Erklärung: Bei digitalen Arzneimittelverordnungen soll es künftig mehrere Übertragungswege geben, auf denen die Patienten ihre Rezepte in die Apotheke ihrer Wahl »bringen« können. Über einen Ausdruck des E-Rezept-Codes, die elektronische Gesundheitskarte oder die von der Gematik entworfene Smartphone-App. Allerdings hat der Gesetzgeber das BMG im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) dazu ermächtigt, einen vierten Weg genauer zu beschreiben: die Übermittlung von E-Rezepten über die Gematik-App an Drittanbieter-Apps. In dieser Verordnung soll genauer geregelt werden, wie die Codes an Apps von Apotheken-Kooperationen, Versendern oder sonstigen Anbietern übertragen werden können.

Klar ist: Je leichter das Verfahren gestaltet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Drittanbieter-Apps auch genutzt werden. Schließlich haben die großen Versender schon jetzt ein Verfahren gefunden, mit dem sie die Gematik-App und das gesamte Code-Übertragungsverfahren umgehen können: In ihren Apps bieten sie schlichtweg einen Foto-Funktion an, mit denen die Patienten die ausgedruckten E-Rezept-Codes abfotografieren und so direkt an den Versender weiterleiten können.

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