Ampel verteidigt Lieferkettengesetz |
Die CDU scheiterte heute im Bundestag mit ihrem Antrag, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wieder abzuschaffen. / © PZ/Kurz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien.
In dieser Situation überfordere die im LkSG festgelegten Berichtspflichten die Unternehmen. Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage.
»Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind«, schrieben die Abgeordneten. Das LkSG solle deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden, forderten sie.
Doch mit ihrem Antrag, das erst im vergangenen Jahr eingeführte Gesetz wieder abzuschaffen, konnte sich die Union nicht durchsetzen. Bei der namentlichen Abstimmung heute im Bundestag gab es zwar 247 Ja-Stimmen, aber die Mehrheit der Abgeordneten lehnten den Antrag ab. 412 Abgeordnete stimmten gegen den »Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten« (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). Ein Abgeordneter enthielt sich und 73 Abgeordnete beteiligten sich nicht an der Abstimmung.
Bei der vorangegangenen Debatte im Bundestag zeichneten Politiker der Union ein düsteres Bild der wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Die Industrieproduktion sei massiv eingebrochen, die Zahl der Insolvenzen so hoch wie lange nicht mehr, monierte der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). »Die Bilanz Ihrer Wirtschaftspolitik ist verheerend«, rief er den Abgeordneten der Ampelfraktionen zu. Mit dem Antrag zur Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stelle die Union einen Antrag zur Abschaffung überflüssiger Bürokratie in Deutschland, so Spahn.