Ampel-Koalition knickt bei Ärzten ein |
Offenbar hat dieses Verhalten bei den Ampel-Koalitionären Eindruck hinterlassen. Der PZ liegt ein Änderungsantrag zur GKV-Sparreform vor, der neue, millionenschwere Honorarerhöhungen für Kassenärzte vorsieht. Die oben beschriebene Neupatientenregelung und die damit verbundenen Einsparungen sollen zwar nicht gestrichen werden. Haus- und Fachärzte sollen demnach allerdings neue Zuschläge zur Versichertenpauschale erhalten, wenn sie Patienten nach einer Vermittlung durch die Terminservicestellen schnell behandeln. Konkret sollen die Versicherten- und Grundpauschalen, die die Mediziner regelmäßig für die Behandlung ihrer Patienten abrechnen können, bei solchen schnellen Neuaufnahmen um bis zu 200 Prozent erhöht werden. Dabei gilt: Je mehr Zeit vergeht zwischen der Vermittlung durch die Terminservicestelle und der Behandlung, desto weiter sinken die Zuschläge. Selbst wenn die Behandlung innerhalb von 35 Tagen nach der Vermittlung stattfindet, erhalten die Ärzte noch einen Zuschlag von 40 Prozent.
Zur Erklärung: In der Regel können die Ärzte die Versichertenpauschale einmal pro Quartal und Versichertem den Kassen in Rechnung stellen. Die Pauschale ist je nach Alter des behandelten Patienten unterschiedlich hoch und unterscheidet sich auch zwischen den einzelnen KV-Regionen. Dabei gilt aber: Je älter der Patient, desto höher die Pauschale. Die abgerechneten Werte liegen zwischen 15 und 30 Euro pro Patient.
Hausärzte sollen künftig auch Zuschläge erhalten, wenn sie neue Patienten innerhalb einer gewissen Frist an einen Facharzt überweisen. Für die Mediziner ebenfalls von Bedeutung ist, dass diese neuen Pauschalen extrabudgetär vergütet werden sollen, sie können sich also nicht negativ aufs Gesamtbudget auswirken. Wie hoch die Mehreinnahmen für die Mediziner sein werden, beziffern die Koalitionäre in ihrem Änderungsantrag nicht.
Aber die Kassenärzte sind auch mit diesem Vorschlag der Ampel-Koalition nicht gänzlich zufrieden. KBV-Chef Gassen sagte: »Um es klar zu sagen: Ein stärkeres Einbringen der Terminservicestellen kann den Wegfall der Neupatientenregelung auf keinen Fall kompensieren. Das passt gar nicht und wären nur Bruchstücke.« Zur Erklärung: Die Terminservicestellen werden von den KVen selbst betrieben.