Amoxicillin-Deal ist kein Vorbild für Deutschland |
Cornelia Dölger |
05.10.2023 09:00 Uhr |
Tatsächlich sieht das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) Preiserhöhungen für bestimmte Arzneimittel vor. Demnach soll es höhere Erstattungsgrenzen um bis zu 50 Prozent geben, wenn die betreffenden Arzneimittel als versorgungsrelevante Kinderarzneimittel erfasst sind oder als versorgungskritisch benannt werden. Auch Amoxicillin-Präparate fallen darunter.
Diese Preiserhöhung relativiere sich angesichts der niedrigen Festbeträge aber, hieß es dazu vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH). Der zuletzt gültige Festbetrag für 100 ml Amoxicillin-Saft mit 250 mg Wirkstoff lag demnach unter Berücksichtigung aller Abschläge »bei lediglich ca. 1,50 Euro (Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers)«.
Auch Pro Generika sieht in einer temporären Preiserhöhung nicht den Ausweg aus der Lieferengpasskrise. Zwar zeige die Maßnahme, dass sie französische Regierung verstanden habe, dass der Kostendruck die Versorgung destabilisiert habe, sagte eine Sprecherin auf PZ-Anfrage. Es sei gut und richtig, diesen zu lockern. Dennoch könne ein solcher Schritt keine strukturelle Veränderung herbeiführen. Denn kurzfristig mehr Geld führe ja nicht zu mehr Produktionskapazitäten. »In Deutschland haben wir das Problem, dass es zu wenige Hersteller und zu geringe Produktionskapazitäten gibt.« Die Hersteller produzierten unter Volllast und könnten oft gerade mal die Nachfrage decken. Damit wieder mehr Anbieter in die Versorgung einstiegen, brauche es »mehr als einen kurzfristigen Incentive«.
Die vorgeschriebene Lagerhaltung sei im Übrigen keine Garantie für eine ausreichende Versorgung – im Gegenteil, wie Hersteller Sandoz der PZ mitteilte. Das ALBVVG zwinge Hersteller in Rabattverträgen zu einer sechsmonatigen Lagerhaltung, was für die Hersteller enorme zusätzliche ökonomische und organisatorische Belastungen nach sich ziehe. Auch stünden diese Arzneimittel bei begrenzten Kapazitäten in der Produktion, die schon heute maximal ausgelastet seien, dann nicht für andere Länder oder Kunden zur Verfügung. Vielmehr drohe gerade bei Arzneimitteln mit volatilen Saisonverläufen wie bei Antibiotika »im Zweifel sogar die Vernichtung von überschüssiger Lagerware«.
Der BAH ergänzte, dass die im ALBVVG genannten Regeln zur Bevorratung zwar auf den ersten Blick wie eine Maßnahme gegen Lieferengpässe wirkten. Allerdings stellten sie in der Realität »nur eine weitere mit Kosten für den Hersteller verbundene Hürde dar«. Pro Generika sieht das ähnlich. Wo immer es ginge, hielten die Hersteller einen größtmöglichen Vorrat bereit. Bei Nachfrage-Peaks wie im vergangenen Herbst sei dieser aber schnell aufgebraucht. »Zudem ist es technisch unmöglich Vorräte aufzubauen, wenn man bereits unter Volllast produziert und damit die aktuelle Nachfrage schon kaum mehr bedienen kann.«