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Apothekerversorgung Niedersachsen
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Alterssicherung neu gefasst

Nachdem die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen bereits im vergangenen Sommer die Alterssicherungsordnung der Apothekerversorgung neu gefasst hatte, hat sich nun die neue, länderübergreifende Delegiertenversammlung konstituiert. Gewählt wurden die Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 04.02.2022  13:30 Uhr

Ruhestand nach individuellen Bedürfnissen

Möller betonte abschließend, dass die AVN ihren Mitgliedern eine hohe Flexibilisierung des Ruhestandes nach individuellen Bedürfnissen bietet. So bestehe die Möglichkeit, den Beginn der Altersrente um bis zu drei Jahre aufzuschieben und die Altersrente so auch durch gegebenenfalls weiter geleistete Beiträge zu erhöhen. Andererseits könne die Altersrente um bis zu fünf Jahre vorgezogen werden. Mit dem neuen Modell der vorgezogenen Altersteilrente wiederum sei es den Mitgliedern möglich, eine Rente zum Beispiel zu 30, 50 oder 70 Prozent in Anspruch zu nehmen, wobei es keine Hinzuverdienstgrenzen gäbe. So könnten Mitglieder neben einer Teilrente noch in Teilzeit weiter am Arbeitsleben teilnehmen und müssen nicht vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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