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Apothekerversorgung Niedersachsen

Alterssicherung neu gefasst

Nachdem die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen bereits im vergangenen Sommer die Alterssicherungsordnung der Apothekerversorgung neu gefasst hatte, hat sich nun die neue, länderübergreifende Delegiertenversammlung konstituiert. Gewählt wurden die Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses.
Christiane Berg
04.02.2022  13:30 Uhr

Bei der konstituierenden Sitzung der Delegiertenversammlung der Apothekerversorgung Niedersachsen am 2. Februar in Hannover wurden die Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses gewählt. Erneut wurde Hans-Georg Möller zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses berufen. Gleichermaßen wiedergewählt wurde auch der bisherige stellvertretende Vorsitzende Jens-Uwe Sänze, Stendal. Im Verwaltungsausschuss sitzen des Weiteren Wolfram Klose und Bernd Töpperwien, beide Niedersachsen, Christine Bezold-Hornek, Hamburg, und Jean Zimmermann, Berlin.

Zur Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses wurde Andrea Lehnert, Niedersachsen, und zum stellvertretenden Vorsitzenden Michael Wiese, Hamburg, benannt. Des Weiteren sitzen im Aufsichtsausschuss Christian Behnes, Florian Penner, Tim Christopher Rüggeberg und Michael Resch, alle Niedersachsen, sowie Lasse Oberste Berghaus, Hamburg, und Karsta Wagner, Sachsen-Anhalt.

Länderübergreifende Versorgung

In Folge des im Juli 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrages zwischen Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt hatte die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen bereits auf ihrer Sommer-Sitzung im vergangenen Jahr die entsprechende Neufassung der Alterssicherungsordnung der Apothekerversorgung Niedersachsen beschlossen. Für die länderübergreifende Versorgungseinrichtung wurde damit eine eigene Delegiertenversammlung eingeführt. In diese werden Repräsentanten der Apothekerkammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt entsprechend ihres Mitgliederverhältnisses im Versorgungswerk gewählt. Das neue Gremium mit 30 Mitgliedern nimmt nunmehr die grundlegenden Belange der Altersversorgung der Apotheker in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt wahr und löst damit die bisher zuständige Kammerversammlung Niedersachsen ab.

»Ist bis vor kurzem das beschlussfassende Organ der Apothekerversorgung die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen gewesen, so sind die Mitglieder der Kammern Hamburg und Sachsen-Anhalt bislang nur durch entsandte Repräsentanten in den spezifischen Gremien beteiligt gewesen. Sie konnten daher nur mittelbar über die Geschicke des Versorgungswerkes mitbestimmen«. Das hatte zuvor der alte und neue Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Hans-Georg Möller, deutlich gemacht. Er zeigte sich erfreut, dass dies durch die Änderung des Staatsvertrages und der Alterssicherung mit Einführung der Delegiertenversammlung abgestellt wurde. Diese fungiere nunmehr als »Parlament« des Versorgungswerkes.

Ob Apotheker, Ärzte oder Architekten: »Für die kammerfähigen freien Berufe stellen die berufsständischen Versorgungswerke eine Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicher. Indem sie ausschließlich für Angehörige definierter Berufsgruppen zuständig sind, entstehen Versichertengemeinschaften mit einheitlicher Risikostruktur, auf deren spezielles Versorgungsbedürfnis die Regelungen und die Leistungen des jeweiligen Versorgungswerkes ausgerichtet werden können«, machte Möller deutlich.

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