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Kammerversammlung Sachsen
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Alternativen zur PTA-Vertretung

Die bislang ausbleibende Erhöhung des Fixums und die in der Apothekenreform angedachte »Erprobungsregel« für eine PTA-Vertretung als Apothekenleitung, das sind die Hauptschmerzpunkte der Apothekerschaft. Und sie waren auch Kernthemen bei der Kammerversammlung der Sächsischen Apothekerinnen und Apotheker in Chemnitz.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 16.03.2026  10:00 Uhr

Kein Bedarf an weiteren Zweigapotheken

Die Apothekerschaft hält auch die geplante erleichterte Gründung von Zweigapotheken für nicht zielführend und überflüssig. Mit §16 und §17 Apothekengesetz (ApoG) gebe es bereits Regelungen, wie mit einem Notstand in der Arzneimittelversorgung umzugehen ist, erklärte der Kammerpräsident. So könne beispielsweise eine Kommune selbst Schritte ergreifen, um eine Notapotheke zu ermöglichen. Die Tatsache, dass es bundesweit bislang nur zehn Zweigapotheken und keine Notapotheke gibt (Stand: 31. Dezember 2024), beweise jedoch, dass der Bedarf an weiteren Zweigapotheken schlichtweg nicht vorhanden sei.

Da die Voraussetzungen für die Errichtung solcher Zweigapotheken bislang nur dürftig formuliert seien, befürchtet Donner, dass einige Kollegen schon die Gelände sondieren und sich die Rosinen rauspicken. Für ihn steht fest, diese Regelung sei »gut gemeint, aber nicht weit genug gedacht«.

Das größte Potenzial im ApoVWG zur Apothekenstärkung sieht Donner in den Themen, »die die ärztlichen Kollegen so auf die Palme bringen«: allen voran die Abgabe von Rx-Medikamenten ohne Verordnung, die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL), erweiterte Impfmöglichkeiten in öffentlichen Apotheken und die Möglichkeit, honorierte Präventionsleistungen anzubieten.

Die Ablehnung der Ärzte sei vorhersehbar gewesen, die Argumente dagegen seien aber nicht nachvollziehbar, da diese Möglichkeiten in anderen EU-Staaten längst umgesetzt sind. Originär ärztliche Leistungen wie etwa das Impfen zu übernehmen, hält Donner für unproblematisch. Apotheken impfen bereits seit Längerem mit Erfolg und ohne dass es zu irgendwelchen Komplikationen gekommen sei.

Rx-Abgabe ohne Verordnung: Thema für Selbstverwaltung?

Was das Thema Rx-Abgabe ohne Verordnung betrifft, so nimmt Donner die Bedenken der Ärzte durchaus ernst. Trotz allem werde man um diesen Punkt in der Reform nicht herumkommen, wenn man eine Versorgung in bestimmten Regionen aufrechterhalten wolle. Donner wäre jedoch dafür, dieses Thema in die Hände der Selbstverwaltung zu legen. Er sei sehr sicher, dass es gerade mit den ärztlichen Kollegen in Sachsen zu guten Vereinbarungen kommen würde. Komplett ablehnend steht Donner aber dem Vorhaben gegenüber, dass besagte Rx-Abgabe im Gesetz als Selbstzahlerleistung angedacht ist. Das lasse sich mit Blick auf die Gleichbehandlung gesetzlicher Versicherter nicht rechtfertigen.

Was die Punkte erweiterter pDL und Präventionsmaßnahmen betrifft, so sei ein Arztvorbehalt jedoch nicht nachvollziehbar. Positive Effekte etwa bei der Betreuung der Therapie von Diabetikern seien längst nachgewiesen. Dies gelte auch für die Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen. Natürlich bleibe die Diagnose und die Therapieeinleitung ein Arztvorbehalt. Aber durch den niedrigschwelligen Zugang in Apotheken gäbe es hier hinsichtlich Prävention ein großes Potenzial. Diese Vorschläge sollten unbedingt im ApoVWG bleiben.

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