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Nebenwirkungen melden
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»Allein der Verdacht genügt«

Ob vor oder nach der Zulassung: Jeder Verdacht auf eine Nebenwirkung bei der Anwendung von Arzneimitteln wird geprüft, betont der vfa zum heutigen Welttag der Patientensicherheit und verspricht eine entsprechende Sorgfalt auch für die Studien mit Corona-Impfstoffen.
AutorKontaktPZ
Datum 17.09.2020  13:04 Uhr
Auch bekannte Nebenwirkungen melden

Auch bekannte Nebenwirkungen melden

Keine Nebenwirkungs-Meldung wird zurückgewiesen, nur weil sie zu banal erscheint oder bereits bekannt ist, unterstreicht der vfa. Wer vor der Abwägung steht, ob sich der Aufwand einer Meldung lohnt oder nicht, könne jedoch nicht nur das Gespräch zum Arzt oder Apotheker suchen, sondern auch die Packungsbeilage zu Rate ziehen: Ist eine Nebenwirkung darin bereits als »häufig« oder »gelegentlich« angegeben, sei eine Meldung weniger dringlich.

Wenn es sich jedoch um eine »seltene«, »sehr seltene« oder noch gar nicht in der Packungsbeilage aufgeführte Nebenwirkung geht, sei die Sachlage schon ganz anders zu bewerten. Fest steht: »Die Meldung von Nebenwirkungen macht Medikamente noch sicherer. Jeder kann dabei helfen«, so der vfa.

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