»Allein der Verdacht genügt« |
Keine Nebenwirkungs-Meldung wird zurückgewiesen, nur weil sie zu banal erscheint oder bereits bekannt ist, unterstreicht der vfa. Wer vor der Abwägung steht, ob sich der Aufwand einer Meldung lohnt oder nicht, könne jedoch nicht nur das Gespräch zum Arzt oder Apotheker suchen, sondern auch die Packungsbeilage zu Rate ziehen: Ist eine Nebenwirkung darin bereits als »häufig« oder »gelegentlich« angegeben, sei eine Meldung weniger dringlich.
Wenn es sich jedoch um eine »seltene«, »sehr seltene« oder noch gar nicht in der Packungsbeilage aufgeführte Nebenwirkung geht, sei die Sachlage schon ganz anders zu bewerten. Fest steht: »Die Meldung von Nebenwirkungen macht Medikamente noch sicherer. Jeder kann dabei helfen«, so der vfa.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.