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Vertragsverletzungsverfahren

Akzeptiert die EU-Kommission das Rx-Boni-Verbot?

Trotz des Bundestagsbeschlusses zum Rx-Boni-Verbot aus dem vergangenen Jahr ist der Versandhandelskonflikt noch nicht beerdigt. Denn: Ein seit 2013 laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ist weiter offen. Gegenüber Doc Morris will die EU-Kommission aber erste Signale zu einer Einstellung dieses Verfahrens ausgesendet haben. Beschlossen ist diese Einstellung aber noch lange nicht.
Benjamin Rohrer
06.08.2021  14:30 Uhr
Akzeptiert die EU-Kommission das Rx-Boni-Verbot?

Das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung (2016) stellte eine Zäsur für den deutschen Apothekenmarkt dar. Obwohl mehrere deutsche Gerichte die Rx-Boni des EU-Versenders Doc Morris für unzulässig erklärt hatten, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass der niederländische Versandkonzern nicht an die deutsche Preisbindung gebunden ist. In der Folge intensivierte der Versender seine Boni-Programme. Jahrelang reagierte die Politik auf das Urteil schlichtweg gar nicht: Das Rx-Versandverbot scheiterte, es folgte eine Bundestagswahl und erst im vergangenen Jahr lag dann mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) eine konsensfähige Lösung des Versandhandelskonfliktes vor, die der Bundestag dann auch beschloss.

Seitdem ist es in- und ausländischen (Versand)-apotheken wieder verboten, Rx-Boni anzubieten – zumindest gegenüber GKV-Versicherten. Der Gesetzgeber holte das Boni-Verbot schlichtweg aus dem Arzneimittelgesetz ins Fünfte Sozial Gesetzbuch (SGB V) – in der Hoffnung, dass es dort vor erneuten europarechtlichen Angriffen geschützt ist. Doch die Kritik an dieser Lösung verstummte nicht. Insbesondere die EU-Versender argumentieren weiterhin, dass ein Rx-Boni-Verbot (egal, wo es festgehalten ist) nach dem EuGH-Urteil europarechtswidrig sei. Und auch die EU-Kommission schien bislang einen klaren Kurs zu fahren: Ein bereits 2013 gegen die Bundesrepublik eröffnetes Vertragsverletzungsverfahren wegen des Rx-Boni-Verbots wurde 2019 intensiviert, um Deutschland daran zu erinnern, dass es die Rechtsprechung der EuGH-Richter umsetzen solle.

Brief an Doc Morris: Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens steht bevor

Doch nun gibt es zumindest Hinweise darauf, dass die EU-Kommission genau dieses Verfahren einstellen könnte. Das »Handelsblatt« berichtet, dass das Kommissariat für den Binnenmarkt Doc Morris mitgeteilt habe, dass eine Einstellung des Verfahrens bevorstehe. Zwar sei man weiterhin der Meinung, dass das Rx-Boni-Verbot (auch im SGB V) den Handel innerhalb Europas behindere. Allerdings werde man wegen eines politischen Ermessensspielraums keine weiteren Bemühungen anstreben.

Gegenüber der PZ bestätigte ein Doc Morris-Sprecher den Inhalt dieses Briefes. Der Versender kritisiert die Kommission vehement dafür, dass sie trotz ihrer Ablehnung gegenüber dem Boni-Verbot aus politischen Gründen das Vertragsverletzungsverfahren einstellen wolle. Die »konträre Absicht« der Kommission das Verfahren aus politischen Gründen einzustellen, stoße auf Unverständnis. Und weiter: »Der Brief der EU-Kommission stellt einen Paradigmenwechsel in der Begründung für die Einstellung von Binnenmarkt-Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsländer dar, der Auswirkungen über den vorliegenden Fall hinaus haben könnte. Durch die neue Argumentationslinie der EU-Kommission wird das Binnenmarktrecht, mit dem EuGH als oberste europäische Rechtsinstanz, aus politischen Erwägungen ausgehebelt. Dies ist in Binnenmarktfragen ein Novum und war daher nicht vorhersehbar.« Ob der niederländische Konzern oder seine Schweizer Mutter Zur Rose nun weitere rechtliche Schritte planen und wie diese möglicherweise aussehen könnten, wollte der Doc Morris-Sprecher nicht kommentieren. Nur so viel: »Die Kommission ist nicht gehindert, ein neues Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn die Preisbindung fortbesteht.«

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