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Cannabis auf Rezept

AKNR klagt gegen Online-Plattform

Trotz des im April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes gibt es noch immer kaum Quellen für legales Gras. Mehrere Online-Plattformen verkaufen daher medizinisches Cannabis auf Privatrezept. Jetzt klagt die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen einen der Anbieter. 
Lukas Brockfeld
21.02.2025  08:00 Uhr
AKNR klagt gegen Online-Plattform

Am 1. April 2024 wurde Cannabis in Deutschland unter strengen Auflagen legal. Ein erklärtes Ziel der damaligen Ampelregierung war die Eindämmung des Schwarzmarktes. So sollten Konsumierende vor schädlichen Beimengungen und Verunreinigungen geschützt werden. Gleichzeitig wollte man der organisierten Kriminalität Einnahmen entziehen. Für das legale Cannabis waren zwei Bezugswege vorgesehen: Der gemeinschaftliche und nicht kommerzielle Anbau in sogenannten Cannabis Social Clubs sowie der private Anbau in den eigenen vier Wänden. 

Die Cannabis Social Clubs müssen sehr strenge Auflagen erfüllen, um eine Zulassung zu erhalten und den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Gleichzeitig wird den zuständigen Behörden der Bundesländer immer wieder vorgeworfen, die Genehmigungsverfahren absichtlich zu verzögern. Laut dem Dachverband Deutscher Cannabis Social Clubs gibt es in ganz Deutschland aktuell nur 106 Anbauvereinigungen. Diese dürfen maximal 500 Mitglieder haben und ihre Erzeugnisse nur an diese abgeben. 

Über die Cannabis Social Clubs können demnach aktuell maximal 53.000 Menschen versorgt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben im Jahr 2021 etwa 4,5 Millionen Erwachsene mindestens einmal in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert. Die Anbauvereinigungen können den Bedarf also bei weitem nicht decken. Auch der Eigenanbau ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten keine attraktive Option, da er relativ viel Platz und Aufwand erfordert. Trotz des kontrovers diskutierten Cannabisgesetzes bleibt es also schwierig, an legales Gras zu kommen. 

Medizinisches Cannabis für den Freizeitkonsum 

Im Zuge der Legalisierung hat sich allerdings ein vermeintliches Schlupfloch aufgetan. Da Cannabis seither nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert wird, können Ärzte Medizinalcannabis einfach per Privatrezept verschreiben. Einige Menschen versuchen daher, medizinisches Cannabis für ihren Freizeitkonsum zu bekommen.

Das machen sich Plattformen wie »Dr. Ansay« zu Nutze. Hier werden ohne großen Aufwand Cannabis-Rezepte ausgestellt. Oft muss dafür nur ein Fragebogen ausgefüllt werden, in dem die Kundinnen und Kunden beispielsweise angeben, an Schlafstörungen zu leiden. Die Plattformen werben explizit mit Cannabis und wirken eher wie Onlineshops, als wie telemedizinische Dienstleister. 

Die Legalität dieser Angebote wird hinterfragt: Die Apothekerkammer Nordrhein hat nach eigener Aussage schon mehrere Plattformen abgemahnt. Am Dienstag begann außerdem vor dem Landgericht Hamburg ein Zivilverfahren gegen eine dieser Plattformen.

Die AKNR, vertreten durch deren Geschäftsführerin und Justiziarin Bettina Mecking sowie Rechtsanwalt Morton Douglas, sieht in dem Bewerben von »Kiffen auf Rezept« Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der einfache Fragebogen zur Rezeptausstellung genüge nicht den medizinischen Standards einer telemedizinischen Konsultation.

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