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Cannabis auf Rezept
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AKNR klagt gegen Online-Plattform

Trotz des im April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes gibt es noch immer kaum Quellen für legales Gras. Mehrere Online-Plattformen verkaufen daher medizinisches Cannabis auf Privatrezept. Jetzt klagt die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen einen der Anbieter. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 21.02.2025  08:00 Uhr

Urteil im März erwartet 

Am Dienstag wurden vor Gericht die Argumente beider Seiten ausgetauscht. Eine Entscheidung ist für den 11. März angekündigt. »Normalerweise bin ich mit Einschätzungen vorsichtig, aber hier deuten einige Aussagen des Gerichts darauf hin, dass dieses die erheblichen Gefahren des Geschäftsmodells der Beklagten erkannt hat und daher in unsere Richtung tendiert«, erklärte Morton Douglas in einer Pressemitteilung der AKNR.

AKNR Geschäftsführerin Mecking warnte vor der aktuellen Situation: »Einige Plattformen bewerben sich als vermeintlich legale Alternative zum Dealer – das ist besorgniserregend und definitiv ein Fall für die Aufsichtsbehörden. Die werden das Urteil sicher mit genauso großer Spannung erwarten wie wir. Abzuwarten bleibt außerdem, ob die Politik zeitnah für klarere Regeln sorgen wird.«

Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten unterstützt die Initiative der AKNR: »Wir begrüßen sehr, dass die Apothekerkammer Nordrhein gegen solche Fehlentwicklungen vorgeht«, so Michael Kambeck. »Von Beginn an haben wir beklagt, dass einige Anbieter mit Rappern werben, mit einfachen Online-Fragebögen, Sonderangeboten und Sortennamen, die eher an Cheesecake erinnern. Nur wenn Medizin und Freizeitnutzen klar getrennt bleiben, kann Cannabis als seriöse Medizin eine Chance haben und vielen Menschen geholfen werden.«

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