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Coronavirus

AG Katpharm aktualisiert Pandemie-Checkliste

Die Arbeitsgemeinschaft Katastrophenpharmazie hat ihre Pandemie-Checkliste für öffentliche Apotheken aktualisiert und eine eigene Checkliste für Krankenhausapotheken neu erstellt. In beide Listen floss Feedback aus den Apotheken ein.
PZ
03.04.2020  15:15 Uhr

Die AG Katpharm der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft hatte Anfang März mit der PZ gesprochen, wie ein Notfallplan für die eigene Apotheke aussehen könnte, un kurz darauf erstmals eine auf Covid-19 angepasste Pandemie-Checkliste für öffentliche Apotheken herausgegeben. Seitdem hat sich viel geändert, von der Desinfektionsmittelherstellung über die Kontigentierung hin zu den wechselnden Empfehlungen bezüglich Mund-Nasen-Schutz. Auch Anregungen von Kollegen aus der Praxis seien in die zweite Version mit eingeflossen, teilt die AG Katpharm mit. Die Checkliste steht hier zum Download bereit. Zudem hat die AG Katpharm in Zusammenarbeit mit der ADKA – Bundesvereinigung Deutscher Krankenhausapotheker erstmals eine Pandemie-Checkliste speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Krankenhausapotheken herausgegeben, die man hier herunterladen kann.

Zu den wichtigsten Änderungen für die öffentlichen Apotheken gehört zum Beispiel, dass einige Landesapothekerkammern mittlerweile auf Nachfrage bei den Landesregierungen die offizielle Aussage erhalten haben, dass Apotheken zur kritischen Infrastruktur gehören. »Diese längst überfällige Bewertung seitens der Behörden erleichtert insbesondere dem Personal die Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz, sollte es zu weiteren Maßnahmen im Sinne einer Ausgangssperre kommen«, freut sich der Vorstand der AG Katpharm. Einige Kammern bieten bereits Muster für Passierscheine auf ihren Homepages an.

In einigen Fällen sei es aufgrund von Quarantänemaßnahmen zur behördlichen Schließung von Apothekenbetrieben gekommen. »Dies ist ein Dilemma, da natürlich die Patienten im Falle einer plötzlichen Schließung nicht mehr versorgt werden können«, kommentiert die AG Katpharm. Sie empfiehlt, im Fall einer drohenden Schließung die Kunden, die noch Medikamente abholen wollen, schnellstmöglich zu informieren. Generell sollten die Patienten für eingelöste, aber noch nicht gelieferte Rezepte einen Bon als Nachweis für das abzuholende Präparat erhalten, um gegebenenfalls die Neuverordnung durch den Arzt zu erleichtern, falls eine Abholung vor der Schließung nicht mehr möglich ist. Die üblichen bunten Abreißblöcke mit Nummern seien hier nicht ausreichend.

Eine grundsätzliche Empfehlung lautet, die Mitarbeiter in rotierende Teams zu teilen. Da viele Apotheken zurückgemeldet hätten, dass sich dies nur schwer umsetzen lässt, empfiehlt die AG Katpharm um Ansteckungen zu vermeiden eine absolute Mundschutzpflicht für alle Mitarbeiter. Die Checkliste enthält auch Beispiele, wie sich Abläufe strukturieren lassen.

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