AfD scheitert vorm Verfassungsgericht |
Das Verfassungsgericht entschied im Streit um den Vorsitz von Bundestagsausschüssen gegen die AfD. / Foto: IMAGO/U. J. Alexander
Schlappe für die AfD beim Bundesverfassungsgericht: Die Partei scheitert mit zwei Organklagen, ihr Recht auf Vorsitzposten in Bundestagsausschüssen feststellen zu lassen. Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Entscheidung des Senats erging einstimmig.
In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne – obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden.
Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich mit einer Organklage an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).
Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren in dieser Legislaturperiode so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Weil es Widerspruch gab, wurde gewählt.
Entsprechend gab es am 15. Dezember 2021 in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen – und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit deutlich. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen Ergebnis. Bisher leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.
Die Partei reagierte nicht nur mit einer Klage, sondern auch mit scharfem Protest. Im März sorgte Kay-Uwe Ziegler für einen Eklat im Gesundheitsausschuss. Der Bundestagsabgeordnete setzte sich auf den Platz des Ausschussvorsitzenden, tauschte das Namensschild und reklamierte den Vorsitz für sich. Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte sich Ziegler zunächst, den Platz zu verlassen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, verteidigte die Aktion und erklärte: »Wir verurteilen diese destruktive Haltung der anderen Fraktionen, da uns durch dieses Verhalten verunmöglicht wird, die uns gemäß Geschäftsordnung des Bundestags und Vereinbarungen im Ältestenrat zustehenden Ausschussvorsitze mit Leben zu füllen.« Für Ziegler wurde der Eklat teuer, er musste aufgrund »einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages« ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen.
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wir berichten mit Blick auf die Gesundheitspolitik und die Auswirkungen für die Apotheken.