Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Streit um Gesundheitsausschuss 

AfD scheitert vorm Verfassungsgericht

Die AfD klagt seit Langem darüber, dass sie bei der Wahl der Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse übergangen wird. Im März sorgte der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler für einen Eklat, als er den Platz der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses besetzte. Jetzt ist die Partei auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. 
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 18.09.2024  15:44 Uhr
Ausschussvorsitz muss nicht Spiegelbild des Plenums sein

Ausschussvorsitz muss nicht Spiegelbild des Plenums sein

Die Fraktionen seien zwar gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln, betonte die Vorsitzende Richterin König bei der Urteilsverkündung. Die Mitwirkungsbefugnis erstrecke sich dabei auch auf die Bundestagsausschüsse – es müsse daher grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein. Dieser Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gelte aber nicht für Gremien und Funktionen lediglich organisatorischer Art, erläuterte König. Ein solcher sei der Ausschussvorsitz.

Der stellvertretende Vorsitzende des Entwicklungsausschusses, Christoph Hoffmann, sagte nach dem Urteil, gerade in dem von ihm geleiteten Ausschuss wäre eine Besetzung mit einem Vorsitzenden aus der AfD »unseren Partnern im globalen Süden nur schwer erklärbar«. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Art Visitenkarte Deutschlands. »Wenn diese Visitenkarte einen Politiker mit völkischen oder rassistischen Tendenzen ausweist, wäre das mehr als problematisch, ja schädlich für unser Land.«

Abwahl von Brandner rechtmäßig

Mit entschieden wurde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch über eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen Rechtsausschuss-Vorsitzenden, Stephan Brandner, im November 2019 (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für dessen Abberufung gestimmt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages.

Die Klage gegen die Abwahl hatte am Mittwoch ebenfalls keinen Erfolg. Dass der Ausschuss selbst für eine etwaige Abwahl zuständig war, sei vertretbar, urteilte der Senat. Sie sei zudem nicht willkürlich erfolgt. Vor dem Hintergrund einer Reihe von Vorfällen hätte die Mehrheit der Ausschussmitglieder das Vertrauen in den Vorsitzenden und seine Fähigkeiten verloren, sodass eine effektive Zusammenarbeit im Ausschuss aus ihrer Sicht nicht mehr möglich gewesen sei.

Klare Regeln für Abwahlen in Planung

Brandner sprach nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe von einem »schwarzen Tag für den Parlamentarismus«. Die Rechte der Opposition würden dadurch massiv geschwächt. Die Mehrheit könne diktieren. Brandner sprach von einem Pyrrhussieg: »Mehrheiten können sich ändern.«

Vor dem Urteil hatte sich der AfD-Politiker im Foyer des Gerichts mit Zehntklässlern eines Gymnasiums aus dem rheinland-pfälzischen Germersheim unterhalten. Er gehe nicht von einem Erfolg aus, sagte er da bereits. Falls doch, würde er jedem Schüler ein Eis spendieren. Daraus wurde nichts.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, kündigte an, dass die Regierungsfraktionen eine Präzisierung der Geschäftsordnung des Bundestags vorschlagen würden. »Danach sollen künftig sowohl die Vorsitzenden von Ausschüssen, aber auch die Schriftführer im Präsidium des Deutschen Bundestages nach klaren Regeln abgewählt werden können.« Er sprach nach dem Urteil von einem guten Tag für den Parlamentarismus.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa