Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Streit um Gesundheitsausschuss 
-
AfD scheitert vorm Verfassungsgericht

Die AfD klagt seit Langem darüber, dass sie bei der Wahl der Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse übergangen wird. Im März sorgte der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler für einen Eklat, als er den Platz der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses besetzte. Jetzt ist die Partei auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. 
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 18.09.2024  15:44 Uhr
Ausschussvorsitz muss nicht Spiegelbild des Plenums sein

Ausschussvorsitz muss nicht Spiegelbild des Plenums sein

Die Fraktionen seien zwar gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln, betonte die Vorsitzende Richterin König bei der Urteilsverkündung. Die Mitwirkungsbefugnis erstrecke sich dabei auch auf die Bundestagsausschüsse – es müsse daher grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein. Dieser Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gelte aber nicht für Gremien und Funktionen lediglich organisatorischer Art, erläuterte König. Ein solcher sei der Ausschussvorsitz.

Der stellvertretende Vorsitzende des Entwicklungsausschusses, Christoph Hoffmann, sagte nach dem Urteil, gerade in dem von ihm geleiteten Ausschuss wäre eine Besetzung mit einem Vorsitzenden aus der AfD »unseren Partnern im globalen Süden nur schwer erklärbar«. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Art Visitenkarte Deutschlands. »Wenn diese Visitenkarte einen Politiker mit völkischen oder rassistischen Tendenzen ausweist, wäre das mehr als problematisch, ja schädlich für unser Land.«

Abwahl von Brandner rechtmäßig

Mit entschieden wurde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch über eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen Rechtsausschuss-Vorsitzenden, Stephan Brandner, im November 2019 (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für dessen Abberufung gestimmt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages.

Die Klage gegen die Abwahl hatte am Mittwoch ebenfalls keinen Erfolg. Dass der Ausschuss selbst für eine etwaige Abwahl zuständig war, sei vertretbar, urteilte der Senat. Sie sei zudem nicht willkürlich erfolgt. Vor dem Hintergrund einer Reihe von Vorfällen hätte die Mehrheit der Ausschussmitglieder das Vertrauen in den Vorsitzenden und seine Fähigkeiten verloren, sodass eine effektive Zusammenarbeit im Ausschuss aus ihrer Sicht nicht mehr möglich gewesen sei.

Klare Regeln für Abwahlen in Planung

Brandner sprach nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe von einem »schwarzen Tag für den Parlamentarismus«. Die Rechte der Opposition würden dadurch massiv geschwächt. Die Mehrheit könne diktieren. Brandner sprach von einem Pyrrhussieg: »Mehrheiten können sich ändern.«

Vor dem Urteil hatte sich der AfD-Politiker im Foyer des Gerichts mit Zehntklässlern eines Gymnasiums aus dem rheinland-pfälzischen Germersheim unterhalten. Er gehe nicht von einem Erfolg aus, sagte er da bereits. Falls doch, würde er jedem Schüler ein Eis spendieren. Daraus wurde nichts.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, kündigte an, dass die Regierungsfraktionen eine Präzisierung der Geschäftsordnung des Bundestags vorschlagen würden. »Danach sollen künftig sowohl die Vorsitzenden von Ausschüssen, aber auch die Schriftführer im Präsidium des Deutschen Bundestages nach klaren Regeln abgewählt werden können.« Er sprach nach dem Urteil von einem guten Tag für den Parlamentarismus.

Mehr von Avoxa