Ärztekammer unterstützt Primärarztsystem |
Lukas Brockfeld |
05.05.2025 11:00 Uhr |
Ärztepräsident Klaus Reinhardt spricht sich für eine bessere Patientensteuerung aus. / © IMAGO/Metodi Popow
Die Arztzeit – also die Zeit, die ein Arzt für einen Patienten aufwenden kann – geht seit Jahren zurück. Gerade gesetzlich Versicherte müssen oft monatelang auf einen Facharzttermin warten. In den kommenden Jahren dürfte sich das Problem durch den demografischen Wandel noch deutlich verschärfen. Daher werden immer wieder Forderungen nach einer besseren Patientensteuerung laut.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen. Im Krankheitsfall sollen die Patientinnen und Patienten künftig zunächst ihren Hausarzt aufsuchen, der dann den Bedarf nach einem Facharzttermin feststellet und die Patienten überweist. Alternativ kann auch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Rufnummer 116 117 kontaktiert werden. Ausnahmen sollen nur in der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Pläne der schwarz-roten Koalition grundsätzlich. »Entscheidend ist, dass alle betroffenen Akteure frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, um die Reform von der Konzeption bis zur konkreten Umsetzung eng zu begleiten«, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt in einer Pressemitteilung. Die Kammer hat daher ein eigenes umfangreiches Konzeptpapier zur Koordinierung der ärztlichen Versorgung vorgelegt.
Die Ideen der BÄK ähneln denen der künftigen Bundesregierung. Dem Papier zufolge soll die primärärztliche Versorgung zum Normalfall werden und in der Regel durch eine Hausärztin beziehungsweise einen Hausarzt erfolgen. Dafür sollen die Patientinnen und Patienten eine Arztpraxis verbindlich wählen. Dieser »erste Anlaufpunkt« übernähme dann für alle gesundheitlichen Anliegen die primärärztliche Versorgung sowie die Koordination einer notwendigen Weiterbehandlung bei Fachärztinnen und Fachärzten.
Bei Patientinnen und Patienten mit einer besonders im Vordergrund stehenden chronischen Erkrankung, die eine intensive und kontinuierliche fachärztliche Versorgung erfordert, könnte die Behandlungskoordination auch durch den behandelnden Facharzt erfolgen.