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Mehr Patientensteuerung  

Ärztekammer unterstützt Primärarztsystem 

Die künftige Bundesregierung möchte die Patientensteuerung durch die Einführung eines Primärarztsystems verbessern. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Idee und legt ein eigenes Konzeptpapier vor. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 05.05.2025  11:00 Uhr

Die Arztzeit – also die Zeit, die ein Arzt für einen Patienten aufwenden kann – geht seit Jahren zurück. Gerade gesetzlich Versicherte müssen oft monatelang auf einen Facharzttermin warten. In den kommenden Jahren dürfte sich das Problem durch den demografischen Wandel noch deutlich verschärfen. Daher werden immer wieder Forderungen nach einer besseren Patientensteuerung laut. 

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein verbindliches  Primärarztsystem einzuführen. Im Krankheitsfall sollen die Patientinnen und Patienten künftig zunächst ihren Hausarzt aufsuchen, der dann den Bedarf nach einem Facharzttermin feststellet und die Patienten überweist. Alternativ kann auch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Rufnummer 116 117 kontaktiert werden. Ausnahmen sollen nur in der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten. 

Ärzte präsentieren eigenes Konzept 

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Pläne der schwarz-roten Koalition grundsätzlich. »Entscheidend ist, dass alle betroffenen Akteure frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, um die Reform von der Konzeption bis zur konkreten Umsetzung eng zu begleiten«, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt in einer Pressemitteilung. Die Kammer hat daher ein eigenes umfangreiches Konzeptpapier zur Koordinierung der ärztlichen Versorgung vorgelegt. 

Die Ideen der BÄK ähneln denen der künftigen Bundesregierung. Dem Papier zufolge soll die primärärztliche Versorgung zum Normalfall werden und in der Regel durch eine Hausärztin beziehungsweise einen Hausarzt erfolgen. Dafür sollen die Patientinnen und Patienten eine Arztpraxis verbindlich wählen. Dieser »erste Anlaufpunkt« übernähme dann für alle gesundheitlichen Anliegen die primärärztliche Versorgung sowie die Koordination einer notwendigen Weiterbehandlung bei Fachärztinnen und Fachärzten.

Bei Patientinnen und Patienten mit einer besonders im Vordergrund stehenden chronischen Erkrankung, die eine intensive und kontinuierliche fachärztliche Versorgung erfordert, könnte die Behandlungskoordination auch durch den behandelnden Facharzt erfolgen.

Digital vor ambulant vor stationär

Die BÄK betont, dass das System so gestaltet werden müsse, dass es nicht zu einer unnötigen Mehrbelastung ärztlicher Einrichtungen führt. »Eine Überweisung der Patientin beziehungsweise des Patienten durch Hausärztinnen und Hausärzte soll kein Gatekeeping sein, sondern dann erfolgen, wenn ein interdisziplinärer Ansatz erforderlich oder absehbar ist«, heißt es in dem Papier.

Um Verbindlichkeit zu erreichen, solle die Einschreibung in eine primärärztliche Praxis in der Regel für mindestens zwölf Monate erfolgen. Finanzielle Steuerungsinstrumente sollten laut der Ärztekammer erst dann erwogen werden, wenn sich das System etabliert hat und unter anderem ein verlässlicher und schneller Zugang in die jeweiligen Versorgungsstrukturen gegeben ist.

»Perspektivisch muss das Prinzip ›digital vor ambulant vor stationär‹ genutzt werden, um die Ressourcen der jeweiligen Versorgungsebenen optimal zu nutzen und Patientinnen und Patienten frühzeitig und niederschwellig auf ihrem Weg in eine bedarfsgerechte Versorgung zu unterstützen und zu leiten«, fordert die BÄK. Maßgeblich sei hierbei, dass digitale und telemedizinische Angebote unter Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung weiterentwickelt und im etablierten System (116 117) angeboten werden.

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